Darf ich die Zahlung zurückhalten, bis der Mangel behoben ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.06.2026 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wird eine qualitativ oder quantitativ mangelhafte Leistung angeboten oder erbracht, so steht dem Schuldner der Gegenleistung zur Sicherung seines Anspruchs auf Verbesserung die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrags (§ 1052 ABGB) zu.OGH 6 Ob 140/16f, 30.01.2017
- Hier: Auch zugunsten von Ansprüchen nach § 928 letzter Satz ABGB.OGH 7 Ob 646/87, 24.09.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018462 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 9 Ob 26/26b, 25.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 193/23b, 28.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 140/16f, 30.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 918
- ABGB § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1052
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Nur Pflichten, die einander als Leistung und Gegenleistung gegenüberstehen, berechtigen zum Zurückhalten. Ob das der Fall ist, richtet sich danach, was im Geschäftsleben üblich ist und ob die eine Leistung wirtschaftlich die Gegenleistung der anderen darstellt.
Sie dürfen eine Zahlung nur zurückhalten, wenn die beiden Pflichten aus demselben Geschäft stammen und durch einen gemeinsamen Zweck verbunden sind. Eine Preisminderung wegen mangelhafter Möbel können Sie daher nicht der Rechnung für andere, einwandfrei gelieferte Möbel entgegenhalten. Auch eine laufende Geschäftsbeziehung ändert daran nichts.