Zum Inhalt springen

Wann bringt ein fremder Aufwand mir einen klaren Vorteil?

betrifft Eigentümer, Mieter, Nachbarn, Auftraggeber
Ob ein Aufwand, den jemand ohne Auftrag für Sie gemacht hat, Ihnen einen klaren und überwiegenden Vorteil bringt, wird nach objektiven Maßstäben beurteilt. Dabei zählt, wie das allgemein gesehen wird, und es sind alle Ihre Interessen zu berücksichtigen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Bei der Beurteilung, ob der Aufwand des Geschäftsführers ohne Auftrag dem Geschäftsherrn zum klaren, überwiegenden Vorteil gereicht, ist von einer an der Verkehrsauffassung orientierten objektiven Bewertung auszugehen, die auf alle Interessen des Geschäftsherrn Bedacht nimmt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019950 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Kostenersatz für ungefragte Hilfe
Vertragsrecht · Aufgedrängter Nutzen bei Geschäftsführung ohne Auftrag
Vertragsrecht · Absicht bei Geschäftsführung ohne Auftrag
Vertragsrecht · Eigenes und fremdes Interesse zugleich
Vertragsrecht · Aufwandersatz bei Tätigkeit für andere