Bekomme ich Geld, wenn ich für einen anderen etwas erledige?
günstig für Geschäftsherr betrifft Nachbarn, Angehörige, Erben, Unternehmer
Ein Anspruch aus der Geschäftsführung ohne Auftrag setzt voraus, dass Sie ausschließlich ein fremdes Geschäft besorgen wollten. Verfolgen Sie daneben auch eigene Interessen, kann das noch genügen. Lässt sich Ihr Aufwand für den anderen aber nicht von Ihrem eigenen Bereich trennen, liegt keine Geschäftsführung ohne Auftrag vor.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 25.10.2022 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Geschäftsführung ohne Auftrag setzt begrifflich die Absicht voraus, ausschließlich ein fremdes Geschäft zu führen (HS 6418/32, SZ 32/22).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufwandersatzanspruch gewerblicher Erbensucher.OGH 3 Ob 228/13w, 21.08.2014
- Geschäftsführung ohne Auftrag wird zwar grundsätzlich auch in Fällen des Zusammentreffens von Eigen- und Fremdinteressen bejaht. Ist der für die Verfolgung fremder Interessen getätigte Aufwand aber von der eigenen Sphäre des Geschäftsführers nicht abtrennbar, scheidet Geschäftsführung ohne Auftrag aus.OGH 1 Ob 90/11h, 26.07.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085741 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 2 Ob 152/21y, 25.10.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 34/17y, 20.12.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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