Kann ich Geld zurückfordern, das ein Falscher kassiert hat?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Hälfteeigentümer zieht gesamten Mietzins ein.OGH 2 Ob 175/18a, 28.03.2019
- Die Beklagte hat kein fremdes Gut verwendet, sondern vielmehr ihr Eigentum ohne Zustimmung der Klägerin in Bestand gegeben. Damit hat sie zwar ihre vertragliche Verpflichtung (Konkurrenzklausel) verletzt, jedoch nicht einen der Klägerin ausschließlich zugewiesenen Vermögenswert verwendet.OGH 6 Ob 138/14h, 17.09.2014
- Hier: Honorarforderung für anwaltliche Leistungen.OGH 2 Ob 207/12y, 14.11.2013
- Hier: Unberechtigte Auszahlung einer BankgarantieOGH 4 Ob 149/06z, 21.11.2006
- Soweit nicht Vertragsansprüche vorgehen.OGH 3 Ob 133/01g, 27.02.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019960 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 10 Ob 20/25a, 03.06.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 99/19y, 31.07.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haben Sie an denjenigen gezahlt, dem die Forderung abgetreten wurde, können Sie das zu Unrecht Gezahlte auch von ihm zurückfordern. Das gilt selbst dann, wenn ihm die Forderung nur zum Inkasso übertragen wurde.
Ein Rückgriff gegen den eigentlichen Schuldner setzt voraus, dass Sie bereits gezahlt haben. Vorher können Sie den Ersatz nicht verlangen.