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Von wem bekomme ich Geld zurück, das der Vertreter nahm?

günstig für Vertreter betrifft Zahler, Vertreter, Vollmachtgeber, Konsumenten
Hat jemand Ihre Leistung im Namen eines anderen entgegengenommen und war er dazu bevollmächtigt, gilt die Leistung als an diesen anderen erbracht. Zurückfordern können Sie daher von dem, der vertreten wurde, nicht vom Vertreter.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 21.06.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Erfolgte die Leistung an jemanden, der sie in fremdem Namen in Empfang nahm und zu dieser Empfangnahme bevollmächtigt war, so wurde die Leistung an den Vertretenen erbracht, der deshalb auch Kondiktionsschuldner ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016346 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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