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Kann ich Nutzungsersatz verlangen, obwohl ein Vertrag besteht?

betrifft Eigentümer, Benützer, Mieter, Vermieter
Ein Anspruch auf Ersatz für die Verwendung Ihrer Sache steht Ihnen nicht zu, wenn zwischen den Beteiligten ein Vertragsverhältnis oder ein vertragsähnliches Verhältnis besteht. Ihre Ansprüche richten sich dann nach diesem Verhältnis.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Kein Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB, wenn ein Vertragsverhältnis oder ein vertragsähnliches Verhältnis besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020101 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 26.

Im Gesetz

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