Ab wann verjährt der Werklohn, wenn Mängel offen sind?
günstig für Besteller betrifft Besteller, Bauherren, Unternehmer, Handwerker, Käufer
Solange Sie die Zahlung wegen offener Verbesserungen zu Recht verweigern, läuft die Verjährung des Werklohns nicht. Sie beginnt erst, wenn der Unternehmer die Mängel behoben hat. Behebt er sie nicht innerhalb angemessener Zeit, beginnt die Frist zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Verbesserung objektiv möglich gewesen wäre. Ob die Mängel schon bei der Übergabe erkennbar waren, spielt dabei keine Rolle.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 24.03.2023 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Die Verjährungsfrist für Werklohnforderung (Kaufpreisforderung) läuft erst von dem Zeitpunkt an, in dem der Unternehmer (Verkäufer) die seinem Anspruch entgegenstehende Einrede des nicht erfüllten Vertrages durch Verbesserung (Nachlieferung des Fehlenden) beseitigt hat. Unterlässt er es aber, diese innerhalb angemessener Frist vorzunehmen und damit die entsprechende Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu beseitigen, so läuft die Verjährungsfrist von jenem Zeitpunkt an, in dem der Unternehmer (Verkäufer) die Verbesserung (Nachlieferung) objektiv möglich gewesen wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob die vom Besteller gerügten Mängel bereits bei Übergabe erkennbar waren oder erst nachträglich hervorkamen, ist dabei ohne Belang.OGH 6 Ob 121/22w, 24.03.2023
- Haben die Parteien den Zeitpunkt der Verbesserung solcher Mängel, die geeignet sind, die Fälligkeit der Werklohnforderung aufzuschieben, durch Vereinbarung selbst bestimmt, kommt es nicht mehr auf den Zeitpunkt an, in welchem dem Unternehmer die Mängelbehebung objektiv möglich gewesen wäre, sondern darauf, wann sie ihm nach der Vereinbarung mit dem Werkbesteller möglich war. Ein Verbesserungsverzug des Unternehmers tritt erst mit der Versäumung dieses Termines ein. Dies hat zur Folge, dass die Frist für die Verjährung der Werklohnforderung vor dem vereinbarten Verbesserungstermin grundsätzlich nicht zu laufen beginnt.OGH 2 Ob 256/05v, 06.04.2006
- Bei Unterlassung der Verbesserung beginnt die Verjährung der Werklohnforderung mit der objektiven Möglichkeit der Verbesserung oder deren Ablehnung zu laufen.OGH 1 Ob 131/00x, 30.05.2000
- Beziehungsweise der Ablehnung der Verbesserung.OGH 7 Ob 624/95, 21.02.1996
- Unternehmer kommt noch während des Prozesses dem ihm nun begründet erscheinenden Verbesserungsbegehren nach.OGH 8 Ob 1652/92, 15.10.1992
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Unberechtigtes Verbesserungsbegehren des Werkbestellers.OGH 8 Ob 1549/90, 28.06.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020041 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 6 Ob 121/22w, 24.03.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1052
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
- ABGB § 1170
- ABGB § 1478
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