Darf im Vertrag ein Vertragspartner selbst den Preis festlegen?
betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Unternehmer
Das Gesetz spricht davon, dass ein Dritter den Preis bestimmen kann. Zulässig ist es aber auch, dass ein Vertragspartner selbst den Preis festsetzt. Deshalb ist ebenso die Vereinbarung gültig, dass ein Vertragspartner jenen Dritten benennt, der den Preis bestimmt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Obzwar das ABGB nur von einer Preisfestsetzung durch Dritte spricht, bejahen sowohl Lehre als auch Rechtsprechung (SZ 24/46, HS 3183, SZ 42/77, 3 Ob 198/52) die grundsätzliche Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Vereinbarung, mit der die Preisfestsetzung einen Vertragspartner überlassen wird. Ist aber im Rahmen des so verstandenen § 1056 ABGB, der insofern gegenüber den allgemeinen Vorschriften über den Schiedsgutachtervertrag eine lex specialis darstellt, selbst Preisfestsetzung durch einen der Kontrahenten zulässig, so ist die Vereinbarung, daß ein Vertragspartner den Dritten benennt, nicht ungültig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Preisanpassungsklausel in Gaslieferungsvertrag.OGH 6 Ob 234/06i, 30.11.2006
- Die Preisbestimmung ist nicht der Willkür des Berufenen überlassen, sie hat nicht offenbar unbillig zu erfolgen und darf nicht das Ausmaß dessen überschreiten, womit der Käufer überhaupt rechnen hätte können.OGH 6 Ob 234/06i, 30.11.2006
- Der Gestaltungsberechtigte darf aber nicht die ihm schon durch den Vertrag selbst gesetzten Grenzen (etwa gemeinsam festgelegte Abrechnungsrichtlinien) überschreiten oder das Ergebnis offenbar unbillig sein.OGH 1 Ob 568/87, 10.06.1987
- Mit weitergehender richterlichen Korrektur als bei der Preisbestimmung durch den Dritten.OGH 14 Ob 136/86, 04.11.1986
- Hier: Konkludenter Abschluss einer solchen Vereinbarung.OGH 3 Ob 595/84, 20.03.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019994 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 115/24f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 27/19g, 25.03.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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