Zum Inhalt springen

Darf im Vertrag ein Vertragspartner selbst den Preis festlegen?

betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Unternehmer
Das Gesetz spricht davon, dass ein Dritter den Preis bestimmen kann. Zulässig ist es aber auch, dass ein Vertragspartner selbst den Preis festsetzt. Deshalb ist ebenso die Vereinbarung gültig, dass ein Vertragspartner jenen Dritten benennt, der den Preis bestimmt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Obzwar das ABGB nur von einer Preisfestsetzung durch Dritte spricht, bejahen sowohl Lehre als auch Rechtsprechung (SZ 24/46, HS 3183, SZ 42/77, 3 Ob 198/52) die grundsätzliche Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Vereinbarung, mit der die Preisfestsetzung einen Vertragspartner überlassen wird. Ist aber im Rahmen des so verstandenen § 1056 ABGB, der insofern gegenüber den allgemeinen Vorschriften über den Schiedsgutachtervertrag eine lex specialis darstellt, selbst Preisfestsetzung durch einen der Kontrahenten zulässig, so ist die Vereinbarung, daß ein Vertragspartner den Dritten benennt, nicht ungültig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019994 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Bestimmung der Leistung durch einen Dritten
Vertragsrecht · Preisfestsetzung durch den Vertragspartner
Vertragsrecht · Preisbestimmung durch eine Vertragsseite
Vertragsrecht · Überprüfung einer Festsetzung durch Dritte
Vertragsrecht · Abrede und Vertrag beim Schiedsgutachten