Zum Inhalt springen
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · unverändert seit 1812

ABGB § 1056

b) bestimmt; § 1056. Käufer und Verkäufer können die Festsetzung des Preises auch einer dritten bestimmten Person überlassen. Wird von dieser in dem bedungenen Zeitraume nichts festgesetzt; oder will im Falle, daß kein Zeitraum bedungen worden ist, ein Theil vor der Bestimmung des Preises zurücktreten; so wird der Kaufvertrag als nicht geschlossen angesehen.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Darf die Bank die Zinsen selbst anpassen, darf sie dabei nicht offenbar unbillig vorgehen. Offenbar unbillig ist das Ergebnis, wenn Treu und Glauben grob vernachlässigt wurden und ein sachkundiger, unbefangener Beobachter die Unrichtigkeit sofort erkennt.

Ob ein Schiedsgutachter oder ein echtes Schiedsgericht vereinbart wurde, hängt davon ab, ob die bestellte Person einen Streit entscheiden oder nur eine Tatsache oder eine Höhe feststellen soll. Der Gutachter darf für seine Tätigkeit bezahlt werden. An sein Gutachten sind Sie nicht gebunden, wenn es offenbar unbillig ist, also Treu und Glauben grob verletzt und die Unrichtigkeit einem sachkundigen und unbefangenen Beurteiler sofort auffällt.

Ist dem Arbeitgeber das Recht eingeräumt, eine Betriebspension zu widerrufen, darf er dieses Recht nur nach billigem Ermessen ausüben. Die Betriebspension ist ein Teil Ihres Entgelts. Nicht erst eine offenbar unbillige, sondern jede unbillige Entscheidung ist unverbindlich.

Darf eine Vertragsseite den Preis festsetzen, bindet diese Festsetzung grundsätzlich beide Seiten. Etwas anderes gilt nur, wenn dabei die im Vertrag selbst gezogenen Grenzen überschritten werden oder das Ergebnis offenbar unbillig ist.

Die Festlegung der Gegenleistung kann nicht nur einer dritten Person, sondern auch einer der beiden Vertragsseiten überlassen werden. An eine grob unbillige Festsetzung durch die andere Seite sind Sie aber nicht gebunden. Sie unterliegt der Kontrolle durch das Gericht.

Bestimmt ein Dritter die Leistung, kann das Gericht diese Bestimmung nur überprüfen, wenn sie gegen ein Verbot oder die guten Sitten verstößt, offenbar unbillig ist oder der Dritte die im Vertrag gesetzten Grenzen eindeutig überschritten hat. Solche schweren Fehler machen nicht die Vereinbarung selbst unwirksam, sondern führen dazu, dass das fehlerhafte Ergebnis nachträglich berichtigt wird.

Das Gesetz spricht davon, dass ein Dritter den Preis bestimmen kann. Zulässig ist es aber auch, dass ein Vertragspartner selbst den Preis festsetzt. Deshalb ist ebenso die Vereinbarung gültig, dass ein Vertragspartner jenen Dritten benennt, der den Preis bestimmt.

Der Rechtsträger des Krankenhauses. Er hebt die Gebühren der Sonderklasse als eigenen gesetzlichen Anspruch ein und hat sie, soweit er sich zur Weitergabe verpflichtet hat, abzüglich der eigenen Aufwendungen nach billigem Ermessen aufzuteilen. Von der Haftung für die ordnungsgemäße Aufteilung befreit er sich nicht, indem er den Verteilungsschlüssel dem Abteilungsvorstand überlässt.

Die Regel über die Preisbestimmung beim Kauf gilt als Grundlage für alle Fälle, in denen erst später festgelegt wird, was zu leisten ist. Diese Festlegung kann ein Vertragspartner oder ein Dritter übernehmen.

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail