Wann bin ich an ein Geschäft gebunden, das ein anderer abschloss?
günstig für Geschäftsherr betrifft Unternehmer, Kunden, Vertreter, Geschäftsherren
Damit jemand auf eine Vollmacht vertrauen darf, müssen drei Dinge zusammentreffen. Es muss ein Sachverhalt vorliegen, aus dem sich ein Wille zur Vollmachtserteilung ableiten lässt, dieser Sachverhalt muss vom Geschäftsherrn zurechenbar veranlasst worden sein, und der andere darf von der fehlenden Vollmacht weder gewusst noch sie fahrlässig übersehen haben. Wer sich darauf beruft, muss alle drei Punkte beweisen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Grundvoraussetzungen für die Annahme einer derartigen Vollmachtserteilung sind 1.) ein bestimmter Sachverhalt, aus dem (vom Anerklärten) ein Wille auf Vollmachtserteilung erschlossen werden konnte (objektiv, dh unter Anwendung der für rechtsgeschäftliche Willenserklärungen maßgebenden Interpretationsregeln, insbesondere der Verkehrsanschauung); 2.) der Nachweis, dass dieser Sachverhalt durch ein Verhalten des Geschäftsherrn zurechenbar veranlasst wurde; und 3.) das Fehlen des Wissens bzw Fehlen des fahrlässigen Nichtwissens auf Seite des Anerklärten um die Tatsache, dass der Geschäftsherr die betreffende Person gar nicht bevollmächtigt hat. Für das Vorliegen aller drei Voraussetzungen ist der behauptende Kläger beweispflichtig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auf die in der Vorentscheidung 2 Ob 107/08m aufgeworfene Frage einer von einer Anscheinsvollmacht unabhängigen Rechtsschein-(Risiko-)zurechnung muss bei der hier gegebenen Fallkonstellation nicht weiter eingegangen werden. Eine von einer Anscheinsvollmacht unabhängige Risikozurechnung käme aber - wenn überhaupt - nur im Falle einer ganz erheblichen Sorglosigkeit des Inhabers des belasteten Kontos in Betracht. Eine solche erhebliche Sorglosigkeit kann aber ohne näheres Sachvorbringen dem Opfer einer „Phishing"-Aktion selbst dann nicht ohne weiteres unterstellt werden, wenn der getäuschte Kontoinhaber aufgrund der (gelungenen) betrügerischen Aktion den „Tan-Code" - wie hier festgestellt - „herausgegeben" hat.OGH 9 Ob 3/08v, 24.02.2009
- Hier: Zur Frage der Anscheinsvollmacht bei „Phishing-Attacken".OGH 9 Ob 3/08v, 24.02.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020331 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 17.
- OGH 8 Ob 121/24p, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 48/20z, 21.07.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 9 ObA 115/19f, 29.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 119/18p, 06.11.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 28/17d, 20.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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