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Wann bin ich an ein Geschäft gebunden, das ein anderer abschloss?

günstig für Geschäftsherr betrifft Unternehmer, Kunden, Vertreter, Geschäftsherren
Damit jemand auf eine Vollmacht vertrauen darf, müssen drei Dinge zusammentreffen. Es muss ein Sachverhalt vorliegen, aus dem sich ein Wille zur Vollmachtserteilung ableiten lässt, dieser Sachverhalt muss vom Geschäftsherrn zurechenbar veranlasst worden sein, und der andere darf von der fehlenden Vollmacht weder gewusst noch sie fahrlässig übersehen haben. Wer sich darauf beruft, muss alle drei Punkte beweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Grundvoraussetzungen für die Annahme einer derartigen Vollmachtserteilung sind 1.) ein bestimmter Sachverhalt, aus dem (vom Anerklärten) ein Wille auf Vollmachtserteilung erschlossen werden konnte (objektiv, dh unter Anwendung der für rechtsgeschäftliche Willenserklärungen maßgebenden Interpretationsregeln, insbesondere der Verkehrsanschauung); 2.) der Nachweis, dass dieser Sachverhalt durch ein Verhalten des Geschäftsherrn zurechenbar veranlasst wurde; und 3.) das Fehlen des Wissens bzw Fehlen des fahrlässigen Nichtwissens auf Seite des Anerklärten um die Tatsache, dass der Geschäftsherr die betreffende Person gar nicht bevollmächtigt hat. Für das Vorliegen aller drei Voraussetzungen ist der behauptende Kläger beweispflichtig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020331 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 17.

Im Gesetz

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