Muss mein Untervermieter mir den Schaden ersetzen?
günstig für Untermieter betrifft Untermieter, Hauptmieter, Untervermieter, Vermieter
Beendet der Hauptmieter sein Mietverhältnis freiwillig, ohne auf die Untermiete Rücksicht zu nehmen, muss er dem Untermieter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Das gilt nicht, wenn er das Untermietverhältnis ohnehin auflösen hätte dürfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Der Hauptmieter, der sein Bestandverhältnis ohne Bedachtnahme auf das von ihm eingegangene Untermietverhältnis freiwillig beendet, wird dadurch dem Untermieter schadenersatzpflichtig, außer er hat dem Untermieter gegenüber einen Anspruch auf Auflösung des Untermietverhältnisses gehabt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Schadenersatzpflicht des Unterbestandgebers entsteht auch dann, wenn dieser ein Verhalten setzt, das dem Hauptbestandgeber die Auflösung des Bestandvertrages ermöglicht, wodurch zugleich auch der Unterbestandnehmer sein Bestandrecht verliert.OGH 1 Ob 510/92, 14.07.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020673 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 8 Ob 116/24b, 28.03.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1098
- ABGB § 1120
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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