Was passiert, wenn ich einen Schaden nicht sofort melde?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 13.08.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbandsverfahren zu einer Klausel, die den Mieter bei einem ernsten Schaden des Hauses dazu verpflichtet, dem Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen.OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025
- Die Pflicht nach § 8 Abs 1 letzter Satz MRG entspricht jener nach § 1097 ABGB.OGH 5 Ob 223/10w, 02.12.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 176/23b, 19.12.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1097
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 8 · Umfang des Benützungsrechts
- MRG § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 15
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie von einem Mangel ohne eigenes Verschulden nichts wussten, steht Ihnen die Minderung auch ohne vorherige Anzeige an den Vermieter zu. Das Risiko einer Wohnung, die objektiv nicht dem vereinbarten Gebrauch entspricht, trägt in diesem Fall der Vermieter als Eigentümer. Sie sind nicht verpflichtet, nach für Sie nicht erkennbaren, nur theoretisch denkbaren Mängeln zu suchen.
Verschafft oder erhält der Vermieter den vereinbarten Gebrauch nicht, haben Sie die Wahl: Sie können auf Erfüllung des Vertrages bestehen, vom Vertrag zurücktreten oder vorerst weniger oder keine Miete zahlen. Trifft den Vermieter ein Verschulden, muss er zusätzlich den Schaden ersetzen. Bei außergewöhnlichen Zufällen bleibt nur die Wahl zwischen Rücktritt und Minderung.