Was ist eine Kündigung rechtlich gesehen?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die beim anderen ankommen muss. Sie beendet ein auf unbestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis für die Zukunft. Die Zustimmung der anderen Seite braucht es dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, welche auf die künftige Beendigung eines auf unbestimmte Dauer eingegangenen Dienstverhältnisses gerichtet ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Außergerichtliche Mieterkündigung.OGH 3 Ob 174/10z, 13.10.2010
- Auf Kündigungserklärungen findet die Unklarheitenregel des § 915 ABGB Anwendung, sodass die für den Erklärenden ungünstigere Auslegungsmöglichkeit heranzuziehen ist.OGH 9 ObA 38/02g, 20.02.2002
- Das Kündigungsrecht gehört zu den Gestaltungsrechten, durch dessen Ausübung Veränderungen der bestehenden Rechtslage herbeigeführt werden.OGH 9 ObA 292/97z, 26.11.1997
- Sie muss auch in den Machtbereich des Adressaten gelangt sein.OGH 9 ObA 135/95, 11.10.1995
- Die Kündigungserklärung muss daher bestimmt sein und zweifelsfrei erkennen lassen, dass und zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis endet. Unklarheiten gehen zu Lasten dessen, der die Erklärung abgegeben hat (§ 915 ABGB). Wer eine Kündigung lediglich in Aussicht stellt, kündigt noch nicht. Die Gefahr des Zugehens der Kündigung hat der Kündigende zu tragen.OGH 9 ObA 48/91, 10.04.1991
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 48/91, 10.04.1991
- Sie bedarf keiner Annahme oder Anerkennung.OGH 7 Ob 707/88, 20.04.1989
- Die Kündigung wird erst mit dem Zugehen an den Empfänger wirksam.OGH 4 Ob 60/74, 15.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028555 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 38.
- OGH 9 Ob 48/25m, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 1/25p, 18.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 93/23a, 18.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 21/23y, 16.05.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 18/20t, 29.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 63/18b, 17.01.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 102/16g, 28.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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