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Muss mein Vermieter mich vor störenden Fremden schützen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Sie beim Gebrauch der Wohnung nicht durch Dritte gestört werden. Kümmert er sich nicht darum, verletzt er seine Pflicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1933, zuletzt bestätigt am 17.04.2024 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1933)

Der Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Mieter in dem Gebrauch des Bestandgegenstandes durch Dritte nicht gestört werde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020979 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 30.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Verantwortung des Mieters für Mitbewohner

Für das Verhalten der Personen, die mit Ihnen im Haus leben, müssen Sie nur dann nicht einstehen, wenn Sie davon keine Kenntnis hatten und deshalb auch nicht einschreiten konnten. Konnten Sie einschreiten, können Sie sich weder auf Ihr Unvermögen berufen noch darauf, dass Sie alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft haben.

günstig für Vermieter Nachteiliger Gebrauch trotz Erhaltungspflicht

Dass der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet ist, rechtfertigt es nicht, dass Sie selbst einen Zustand schaffen, der die Bausubstanz erheblich gefährdet oder die persönliche Sicherheit der Bewohner bedroht. Ein solches Verhalten ist damit nicht entschuldigt.

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