Verliere ich, wenn der Vermieter dem Störer selbst ein Recht gab?
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verschmutzungen durch Spucke des Vermieters.OGH 8 Ob 111/16f, 25.11.2016
- Hier: Mieter einer Wohnung begehrt gemäß § 364 Abs 2 ABGB die Unterlassung von Lärmeinwirkungen durch den Betrieb einer Straßenbahnanlage.OGH 1 Ob 47/15s, 28.01.2016
- Auch wenn man dem Unterbestandnehmer grundsätzlich einen solchen Rechtsschutz zuerkennen würde, könnte sein Schutz nicht weitergehen als der des Hauptbestandnehmers.OGH 7 Ob 71/14p, 21.05.2014
- Hier: Offengelassen, ob auch einem Unterpächter der petitorisch‑publizianische Rechtsschutz im Sinn der Entscheidung des verstärkten Senats in Analogie zu § 372 ABGB zukommt.OGH 7 Ob 71/14p, 21.05.2014
- Die Position des Prekaristen ist nicht aus jener bloß relativ Berechtigter herausgehoben. Sie vermittelt dem Prekaristen keine dem Bestandnehmer vergleichbare „quasi-dingliche" Stellung, die eine Stärkung seiner Nutzungsrechte auch gegen Eingriffe Dritter erforderlich machte.OGH 6 Ob 227/07m, 26.11.2008
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Mangels eines Bestandschutzes der Bittleihe kann keine Rede davon sein, dass der Gesetzgeber eine Annäherung der Rechtsposition des bloß prekaristisch zum Wohnen Berechtigten an die eines dinglich Berechtigten bezwecken könnte.OGH 6 Ob 227/07m, 26.11.2008
- Nach der jüngeren höchstgerichtlichen Rechtsprechung stehen dem Bestandnehmer direkte Schadenersatzansprüche gegen denjenigen zu, der Schäden am Bestandobjekt verursacht hat.OGH 5 Ob 173/08i, 26.08.2008
- Auch das Betreten des Mietobjekts gegen den Willen des Mieters ist eine solche Störung.OGH 4 Ob 140/07b, 02.10.2007
- Die Kritik von Spielbüchler (in JBl 1991,449 f) bietet keinen Anlass, von dieser Rechtsansicht abzugehen.OGH 8 Ob 523/92, 12.03.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010655 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 21.
- OGH 10 Ob 19/22z, 18.10.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 1/16k, 16.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 47/15s, 28.01.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 364
- ABGB § 372 · Gegen welchen Besitzer diese Vermuthung eintrete?
- ABGB § 374
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ihr Anspruch richtet sich nur auf die Beendigung des störenden Verhaltens, nicht auf die Beendigung des Mietverhältnisses. Wie der Eigentümer das erreicht, bleibt ihm überlassen. Nur wenn offenkundig kein anderes Mittel geeignet ist, kann ausnahmsweise auch die Beendigung des Mietvertrags verlangt werden.
Ja. Stört ein Angehöriger, der bei Ihnen wohnt, die Hausgemeinschaft, müssen Sie sich das zurechnen lassen. Wollen Sie einwenden, dass Sie dagegen nichts unternehmen konnten, müssen Sie das selbst behaupten und beweisen — außer die Unmöglichkeit liegt offen zutage.