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Verliere ich, wenn der Vermieter dem Störer selbst ein Recht gab?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Pächter, Vermieter, Untermieter
Ja, dann dringt Ihre Klage nicht durch. Grundsätzlich können Sie sich als Mieter gegen jede rechtswidrige Beeinträchtigung durch Dritte mit einer Unterlassungsklage wehren. Hat aber Ihr gemeinsamer Vermieter dem anderen ein Recht eingeräumt, aus dessen Ausübung die Störung folgt, und hat dieser es gutgläubig erworben, geht Ihre Klage ins Leere.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Gegen jede rechtswidrige Beeinträchtigung des Bestandrechts einer unbeweglichen Sache durch Dritte steht dem Bestandnehmer eine Unterlassungsklage gegen den Störer zu. Diese Klage kann nicht zum Erfolg führen, wenn der gemeinsame Bestandgeber dem Dritten als Bestandnehmer ein Recht eingeräumt hat, dessen Ausübung zu der Störung führt, und der Dritte dieses Recht gutgläubig erworben hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010655 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 21.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Unterlassungsanspruch gegen Vermieter und Mieter

Nein. Ihr Anspruch richtet sich nur auf die Beendigung des störenden Verhaltens, nicht auf die Beendigung des Mietverhältnisses. Wie der Eigentümer das erreicht, bleibt ihm überlassen. Nur wenn offenkundig kein anderes Mittel geeignet ist, kann ausnahmsweise auch die Beendigung des Mietvertrags verlangt werden.

günstig für Vermieter Störendes Verhalten von Angehörigen

Ja. Stört ein Angehöriger, der bei Ihnen wohnt, die Hausgemeinschaft, müssen Sie sich das zurechnen lassen. Wollen Sie einwenden, dass Sie dagegen nichts unternehmen konnten, müssen Sie das selbst behaupten und beweisen — außer die Unmöglichkeit liegt offen zutage.

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