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Entsteht ein Arbeitsverhältnis schon durch die Anmeldung bei der Sozialversicherung?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Selbständige
Eine Anmeldung zur Sozialversicherung begründet für sich allein noch kein Arbeitsverhältnis. Dasselbe gilt für den Abzug der Lohnsteuer. Beides kann aber ein Anzeichen dafür sein, dass ein Arbeitsverhältnis besteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 24.07.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist - ebenso wie der Lohnsteuerabzug - für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses nicht von konstitutiver Bedeutung; sie kann hierfür bloß ein Indiz sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021265 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 20.

Im Gesetz

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