Kann der andere den Vertrag durch eine Nachzahlung retten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1924, zuletzt bestätigt am 23.04.2020 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1924)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die konkrete Bezifferung des vom verkürzenden Vertragsteil angebotenen Aufzahlungsbetrags wird nicht gefordert. Oft erlangt der Beklagte auch erst mit dem Ersturteil Kenntnis vom (festgestellten) gemeinen Wert der Sache zum Verkaufszeitpunkt.OGH 9 Ob 10/20s, 23.04.2020
- Die Erklärung, den Abgang nachzutragen, muss daher bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung abgegeben werden.OGH 6 Ob 753/81, 07.10.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021626 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 9 Ob 10/20s, 23.04.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 29/19d, 25.04.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht darf Ihnen weniger zusprechen, als Sie verlangt haben, weil der Antrag auf das Geringere im größeren Begehren immer enthalten ist. Das gilt nicht nur, wenn Sie eine Leistung fordern, sondern auch dann, wenn Sie die Feststellung eines Anspruchs begehren.
Kann trotz eingewendeter Gegenforderung über Ihre Forderung vorab entschieden werden, wird das Teilurteil nicht auf den überschießenden Teilbetrag beschränkt. Es spricht ohne Rücksicht auf die Aufrechnungseinrede aus, was der Beklagte zu leisten hat. Erst im abschließenden Urteil wird über die Gegenforderung entschieden und gegebenenfalls ausgesprochen, in welchem Umfang die zuerkannte Forderung durch Aufrechnung erloschen ist.