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Kann der andere den Vertrag durch eine Nachzahlung retten?

günstig für Beklagter betrifft Käufer, Verkäufer, Kläger, Beklagter
Ja. Erklärt der Beklagte, den auf den vollen Wert fehlenden Betrag nachzuzahlen, muss das Gericht das im Urteil berücksichtigen. Die Erklärung muss bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung abgegeben werden; ein genauer Betrag muss dabei nicht genannt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1924, zuletzt bestätigt am 23.04.2020 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1924)

Die Erklärung des Beklagten, das zum gemeinen Werte Fehlende nachtragen zu wollen, ist im Urteile zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021626 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Zuspruch eines geringeren Anspruchs

Das Gericht darf Ihnen weniger zusprechen, als Sie verlangt haben, weil der Antrag auf das Geringere im größeren Begehren immer enthalten ist. Das gilt nicht nur, wenn Sie eine Leistung fordern, sondern auch dann, wenn Sie die Feststellung eines Anspruchs begehren.

günstig für Kläger Teilurteil trotz eingewendeter Gegenforderung

Kann trotz eingewendeter Gegenforderung über Ihre Forderung vorab entschieden werden, wird das Teilurteil nicht auf den überschießenden Teilbetrag beschränkt. Es spricht ohne Rücksicht auf die Aufrechnungseinrede aus, was der Beklagte zu leisten hat. Erst im abschließenden Urteil wird über die Gegenforderung entschieden und gegebenenfalls ausgesprochen, in welchem Umfang die zuerkannte Forderung durch Aufrechnung erloschen ist.

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