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Kann ich nach einem Vergleich wieder meinen alten Lohn fordern?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vergleichsparteien
Nein, wenn der Vergleich Ihre Entgeltansprüche durch eine ganz andersartige Leistung ersetzt hat. Die frühere Verpflichtung hat damit zu bestehen aufgehört. Auch wenn der Vergleich dann nicht vollständig erfüllt wird, können Sie nicht auf die ursprünglichen Ansprüche zurückgreifen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Haben mit dem von ihnen abgeschlossenen Vergleich die Parteien den ursprünglichen Hauptgegenstand der strittigen Forderung - nämlich seine Entgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - durch einen völlig anderen, artlich verschiedenen Anspruchsgegenstand - nämlich das Recht auf zweimalige Überlassung eines Autobusses zur Durchführung von Wochenendfahrten - ersetzt und damit eine neue Vereinbarung getroffen, mit welcher die alte, zunächst eingeklagte Verbindlichkeit ihrem Inhalt nach nicht mehr "wohl bestehen" kann (§ 1379 Abs 3 ABGB), hat diese frühere Hauptverbindlichkeit zu bestehen aufgehört; es ist nicht möglich, wegen der (angeblich) nicht vollständigen Erfüllung des Vergleiches auf die ursprünglichen Entgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis zurückzugreifen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032442 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Teilurteil über Entgelt

Ja. Zwischen Ihren Entgeltansprüchen und einer Schadenersatzforderung des Arbeitgebers besteht kein rechtlicher Zusammenhang, auch wenn der Schaden bei der Arbeit entstanden ist. Das Gericht kann Ihnen das Entgelt daher mit einem Teilurteil zusprechen und über die Gegenforderung später entscheiden. Das gilt auch bei behauptetem Vorsatz.

günstig für Arbeitnehmer Abgeltung nicht genommener Ersatzruhezeiten

Ja. Können Sie die zustehende bezahlte Freizeit wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen, tritt an ihre Stelle ein Geldanspruch. Er entspricht dem, was Sie während des laufenden Arbeitsverhältnisses dafür verdient hätten.

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