Mindert Arbeitslosengeld meinen Anspruch gegen den Schädiger?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (25 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1956)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Sachliche Inkongruenz von Sozialleistungen kann ein Indiz für die Verneinung einer Vorteilsanrechnung darstellen.OGH 2 Ob 59/07a, 26.04.2007
- Und vergleichbare Leistungen.OGH 2 Ob 59/07a, 26.04.2007
- Auch keine Anrechnung der Sondernotstandshilfe.OGH 2 Ob 203/98m, 21.10.1999
- Hier: Notstandshilfe als Deckungsfonds; Widerspruch zu SZ 27/293 ausdrücklich verneint.OGH 8 Ob 27/75, 12.03.1975
- Nur ArbeitsloseOGH 2 Ob 79/71, 29.04.1971
- Hinsichtlich des Arbeitslosengeldes abweichend.OGH 2 Ob 380/69, 09.07.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 8 Ob 104/21h, 18.07.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 332
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.
Nein, nicht in vollem Umfang. Lösen Sie Ihr Dienstverhältnis schuldhaft und verdienen deshalb weniger als vor dem Unfall, wird Ihnen das angerechnet. Unzufriedenheit mit Anerkennung oder Arbeitsklima genügt dafür noch nicht; die Grenze ist erst überschritten, wenn Ihre Gesundheit darunter litt oder zu leiden drohte.