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Für welche Räume gilt der Schutz durch den Arbeitgeber?

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Für alle Räume, in denen Sie sich im Zusammenhang mit Ihrer Arbeitsleistung aufhalten; dazu zählt auch eine Baustelle. Für Räume, in denen Sie nichts zu suchen haben, besteht diese Schutzpflicht dagegen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 10.02.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Unter "Räumen" in dieser Bestimmung sind alle Räume zu verstehen, in denen sich der Dienstnehmer, der Unternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsleistung aufhalten. Die in diesen Bestimmungen normierte Schutzpflicht besteht aber nicht für solche Räume, in denen der Arbeitnehmer, der Unternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen nichts zu suchen haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021674 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Wer gilt als Arbeitgeber beim Arbeitsunfall

Geschützt ist zunächst der Arbeitgeber, mit dem Sie ein Beschäftigungsverhältnis verbindet. Ebenso geschützt ist derjenige, in dessen Betrieb Sie eingegliedert sind, auch wenn Sie dort nicht angestellt sind.

günstig für Arbeitgeber Geschützte Werkstätte und Arbeitsvertrag

Die Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte dient in erster Linie der arbeitenden Person selbst. Deshalb liegt kein Arbeitsvertrag vor, und die Entgeltregeln eines Kollektivvertrags gelten für diese Tätigkeit nicht.

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