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Kann ich den Handwerker klagen, obwohl ich ihn nicht beauftragte?

günstig für Dritter betrifft Wohnungseigentümer, Bauherren, Werkunternehmer, Käufer
Ein Vertrag kann auch Personen schützen, die selbst nicht Vertragspartner sind. Verletzt der Unternehmer seine Sorgfaltspflichten, haben diese Personen einen eigenen Anspruch auf Schadenersatz, der aber nie weiter reicht als der Anspruch des Auftraggebers. Der Unternehmer kann ihnen daher alle Einwände aus dem Vertrag entgegenhalten, etwa ein Mitverschulden des Bestellers.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter erwächst dem geschützten Dritten aus der Verletzung der dem Schuldner obliegenden Schutz und Sorgfaltspflichten ein eigener Schadenersatzanspruch auf Grund vertraglicher Haftung des Schuldners, doch reicht dieser Anspruch nie weiter als der vertragliche Ersatzanspruch des Gläubigers. Deshalb kann der Schuldner dem geschützten Dritten auch alle Einwendungen aus dem Vertrag mit seinem Gläubiger entgegenhalten. Der Vertrag des Wohnungseigentumsorganisators mit dem Professionisten ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Wohnungseigentümer: der Werkunternehmer kann diesen ein allfälliges Mitverschulden des Bestellers einwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 20.

Im Gesetz

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