Was gilt, wenn ich die Nachbesserung nicht zulasse?
günstig für Werkunternehmer betrifft Besteller, Werkunternehmer, Bauherren, Konsument
Verlangen Sie zunächst eine Verbesserung des Werks, lassen diese dann aber nicht zu oder vereiteln sie sonst, steht dem Unternehmer in der Regel das volle Entgelt zu. Ihr Verhalten wird dann so beurteilt, als hätten Sie gar keine Verbesserung verlangt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Wenn der Besteller die zunächst geforderte Verbesserung des Werkes nicht zulässt oder sonst vereitelt, steht dem Unternehmer in der Regel das volle Entgelt zu, weil des Verhalten des Bestellers nicht anders zu beurteilen ist, als hätte er gar keine Verbesserung verlangt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Begehren auf Zahlung des Deckungskapitals schließt denknotwendig ein, dass Verbesserung nicht (mehr) von der Klägerin begehrt, sondern einem Dritten in Auftrag gegeben werden wird. Damit entfällt auch das Leistungsverweigerungsrecht.OGH 4 Ob 14/16m, 30.03.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021814 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 5 Ob 134/25d, 20.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 78/25m, 24.06.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 58/22y, 21.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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