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Endet mein Arbeitsverhältnis in der Saisonpause oder ruht es nur?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Saisonarbeitskräfte
Beides ist möglich. Entweder wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, verbunden mit der Zusage, später einen neuen Vertrag zu schließen, oder es wird bloß karenziert. Bei der Karenzierung bleibt der Vertrag rechtlich aufrecht, es ruhen nur die Arbeitspflicht und die Pflicht zur Bezahlung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Der Zweck von Aussetzungsvereinbarungen kann auf verschiedene Weise herbeigeführt werden. Entweder kann eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsvertrages vereinbart werden, verbunden mit der Abrede, zu einem in der Zukunft liegenden bestimmten oder zumindest bestimmbaren Zeitpunkt einen neuen Dienstvertrag einzugehen; die andere Möglichkeit, den angestrebten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, besteht darin, eine Karenzierung des Dienstverhältnisses zu vereinbaren. Bei dieser wird der Arbeitsvertrag rechtlich nicht beendet; es werden nur die Hauptpflichten, die Arbeitspflicht und Entgeltpflicht, zum Ruhen gebracht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021837 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 23.

Im Gesetz

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