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Endet mein Arbeitsverhältnis, wenn wir es vorübergehend ruhend stellen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellter, Saisonarbeiter, Arbeitgeber
Nein. Beim Aussetzungsvertrag ruhen die beiderseitigen Pflichten, meist für eine bestimmte oder bestimmbare Zeit, das Arbeitsverhältnis selbst bleibt aber bestehen. Es wird weder beendet noch unterbrochen und lebt danach von selbst wieder auf.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (24 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1985)

Der Aussetzungsvertrag unterscheidet sich von der Auflösung des Arbeitsverhältnisses dadurch, dass die Parteien ein (teilweises) Ruhen der beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis - regelmäßig wohl für eine bestimmte oder doch bestimmbare Zeit - bei Aufrechterhaltung des Bestandes des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028497 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 24.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Teilkündigung einer Entsendungsvereinbarung

Ja. Wurde neben dem Arbeitsvertrag eine eigene Entsendungsvereinbarung geschlossen, kann für diese eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden. Gekündigt wird dann nur der Sondereinsatz, Ihr Dienstverhältnis besteht weiter.

günstig für Arbeitgeber Wirkung der ungerechtfertigten Entlassung

Ja. Auch eine ungerechtfertigte Entlassung beendet das Dienstverhältnis. Anders ist es nur bei Dienstverhältnissen mit besonderem Kündigungs- oder Entlassungsschutz: Dort bleibt das Dienstverhältnis trotz der unberechtigten Entlassung aufrecht.

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