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Wann bin ich nicht in den Schutz des Vertrags einbezogen?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Angehörige, Vertragspartner, Unternehmer
Der Kreis jener Personen, die statt Ansprüchen aus dem allgemeinen Schadenersatzrecht auch vertragliche Ansprüche erhalten, ist eng zu ziehen. Voraussetzung ist ein schutzwürdiges Interesse. Ein solches fehlt, wenn Sie aus Ihrer eigenen Vertragsbeziehung bereits einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (82 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Soll die vom Gesetzgeber getroffene unterschiedliche Ausgestaltung von Deliktsrecht und Vertragsrecht nicht aufgehoben oder verwischt werden, hat der Kreis der geschützten Personen, denen statt deliktsrechtlicher auch vertragsrechtliche Schadenersatzansprüche zugebilligt werden, eng gezogen zu werden. Grundvoraussetzung für die Einbeziehung in den Schutzbereich des Vertrages ist ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers. Ein solches ist zu verneinen, wenn er kraft eigener rechtlicher Sonderverbindung mit seinem Vertragspartner, der seinerseits den späteren Schädiger vertraglich als Erfüllungsgehilfen beizog, einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022814 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 82.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Schutzwirkung eines Vertrages für Dritte

Manche Verträge verpflichten einen Vertragspartner auch dazu, bestimmte dritte Personen zu schützen, die der Vertragsleistung nahestehen. Diese Dritten können dann einen eigenen Schaden aus dem fremden Vertrag geltend machen.

günstig für Geschädigter Schutzpflichten zugunsten Dritter

Ein Vertrag kann auch Sorgfalts- und Schutzpflichten gegenüber Personen begründen, die selbst nicht Vertragspartner sind. Das ist dann anzunehmen, wenn bei objektiver Auslegung des Vertrags eine solche Pflicht auch in Bezug auf die dritte Person übernommen wurde, und sei es nur gegenüber dem Vertragspartner.

Verwandte Fragen

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