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Muss der Handwerker auch bessern, wenn das teurer als das Werk ist?

günstig für Besteller betrifft Konsument, Besteller, Unternehmer, Handwerker
Wenn ein Werk verbessert werden muss, kommt es nicht darauf an, ob die Kosten der Verbesserung höher sind als der Wert des Werkes. Allein daraus kann der Unternehmer nichts für sich ableiten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Im Falle der Verbesserung eines Werkes im Sinne des § 1167 ABGB ist es unbeachtlich, ob die Verbesserungsaufwendungen den Wert des Werkes übersteigen (SZ 25/277).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022063 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 25.

Im Gesetz

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