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Wie deutlich muss mich der Handwerker gewarnt haben?

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Die Warnung muss erkennen lassen, dass Ihre Anweisung dazu führen kann, dass das Werk misslingt. Der bloße Hinweis, etwas sei unzweckmäßig, genügt nicht, denn unzweckmäßig heißt noch nicht schädlich. Je größer die möglichen Schadensfolgen sind, desto strenger ist der Maßstab; ob eine Warnung ausreichend war, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 04.07.2023 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Eine Warnung im Sinne des § 1168a ABGB muss erkennen lassen, dass die Anweisung des Bestellers das Misslingen des Werkes zur Folge haben könnte. Eine bloß unzweckmäßige Anweisung muss keineswegs für das Werk schädlich sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022158 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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