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Wann hätte der Unternehmer den Fehler bemerken müssen?

günstig für Besteller betrifft Besteller, Werkunternehmer, Handwerker, Bauherren
Eine Anweisung des Auftraggebers gilt als offensichtlich unrichtig, wenn der Unternehmer sie mit seiner eigenen Sachkenntnis als falsch erkennen musste. Dann trifft ihn die Pflicht, Sie zu warnen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Die Unrichtigkeit der Anweisung des Bestellers ist offenbar, wenn sie der Unternehmer bei seiner Sachkenntnis wahrnehmen musste (hier: Erzeugung von Filmkränen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022259 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 28.

Im Gesetz

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