Wann hätte der Unternehmer den Fehler bemerken müssen?
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Eine Anweisung des Auftraggebers gilt als offensichtlich unrichtig, wenn der Unternehmer sie mit seiner eigenen Sachkenntnis als falsch erkennen musste. Dann trifft ihn die Pflicht, Sie zu warnen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Die Unrichtigkeit der Anweisung des Bestellers ist offenbar, wenn sie der Unternehmer bei seiner Sachkenntnis wahrnehmen musste (hier: Erzeugung von Filmkränen).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die von der Klägerin bei der Rechnungsprüfung eingehaltene Vorgangsweise, den Skontoabzug nur von der um die Anzahlungsrate verringerten Teilrechnungssumme zu berechnen, beruhte auf konkreten Vorgaben der Beklagten, nämlich dem von ihr als Arbeitsunterlage zur Verfügung gestellten Berechnungsblatt. Diese Vorgaben standen auch nicht in Widerspruch mit der zugrundeliegenden Vereinbarung zwischen der Beklagten und dem rechnungslegenden Unternehmen. Eine Warnpflicht der Klägerin gegenüber der Beklagten bestand daher nicht.OGH 8 Ob 36/21h, 29.06.2022
- Abzustellen ist auf jene Kenntnis, die nach einem objektiven Maßstab (§ 1299 ABGB) den Angehörigen der betreffenden Branche gewöhnlich eigen sind.OGH 2 Ob 277/08m, 15.10.2009
- Die Warnpflichten - und daraus resultierend Prüfpflichten - des Werkunternehmers dürfen aber nicht überspannt werden, sie bestehen auch immer nur im Rahmen der eigenen Leistungspflicht des Unternehmers. Der Werkunternehmer hat nur dann zu warnen, wenn er bei gehöriger, bei ihm zu erwartender Sachkenntnis in Ansehung konkreter Gefahrenquellen die Untauglichkeit des ihm zur Verfügung gestellten Stoffes (bzw die Unrichtigkeit von Anweisungen) erkennen musste. Beurteilungsmaßstab sind die üblichen Sachkenntnisse in seiner Branche.OGH 4 Ob 59/06i, 23.05.2006
- Der Werkunternehmer hat den Besteller nur zu warnen, wenn er bei gehöriger, von ihm zu erwartender Sachkenntnis in Ansehung konkreter Gefahrenquellen die Untauglichkeit des ihm zur Verfügung gestellten Stoffs bzw unrichtige Anweisungen erkennen musste.OGH 1 Ob 144/00h, 06.10.2000
- Unter Stoff ist alles zu verstehen, aus dem oder mit dessen Hilfe das Werk hergestellt wird, insbesondere auch das Gebäude, an dem oder in dem die aufgetragenen Arbeiten des Unternehmers zu verrichten sind.OGH 8 Ob 504/81, 09.04.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022259 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 28.
- OGH 1 Ob 165/24g, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 206/16g, 14.12.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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