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Wann ist meine Anweisung an den Unternehmer offensichtlich falsch?

günstig für Unternehmer betrifft Besteller, Bauherren, Werkunternehmer, Handwerker
Eine Anweisung des Auftraggebers ist nicht nur dann offensichtlich unrichtig, wenn das jedem sofort auffällt. Sie ist es auch dann, wenn der Fehler bei der Sachkenntnis, die beim Auftraggeber vorausgesetzt wird, bei sachgemäßer Ausführung der Arbeit erkannt werden muss.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Offenbar ist eine unrichtige Anweisung des Bestellers nicht nur dann, wenn die Unrichtigkeit in die Augen fällt und jedermann sogleich erkennbar ist, sondern auch dann, wenn der Mangel bei der auf Seiten des Bestellers vorausgesetzten Sachkenntnis (§ 1299 ABGB) bei sachgemäßer Ausführung der Arbeit erkannt werden muß, (hier: keine Sicherungen gegen das Ausfließen von Öl aus dem Kessel, außer Ölanzeige am Kessel).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022225 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Branchenüblichkeit und irreführende Werbung

Nein, nicht gegenüber Verbrauchern. Gebräuche unter Kaufleuten haben nur für den Geschäftsverkehr zwischen Kaufleuten Bedeutung. Ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich danach, ob die angesprochenen Endverbraucher in einen für ihren Kaufentschluss maßgebenden Irrtum geraten können.

günstig für Konsument Verständlichkeit von Warnhinweisen

Warnhinweise müssen klar und allgemein verständlich formuliert sein. Das besondere Risiko muss in seiner ganzen Tragweite möglichst eindrucksvoll geschildert werden, damit die Warnung die Gefahr tatsächlich beseitigen kann.

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