Wer haftet, wenn die Pläne für die Arbeit untauglich waren?
günstig für Besteller betrifft Besteller, Unternehmer, Bauherr, Architekt
Der Besteller muss taugliche Pläne zur Verfügung stellen. Warnt der Unternehmer nicht, obwohl ihm die Untauglichkeit auffallen musste, trifft ihn ein Mitverschulden am Schaden. Ein Mitverschulden des Bestellers kommt nur in Betracht, wenn ihn solche Pflichten selbst treffen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 26.04.2022 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Für die Erstellung eines Werkes auf Grund vorhandener Pläne (hier: Vermessungsarbeiten anlässlich eines Bauvorhabens auf Grund von Architektenplänen) hat der Besteller dem Unternehmer taugliche Pläne zur Verfügung zu stellen; den seiner Warnpflicht nicht nachkommenden Unternehmer trifft ein Mitverschulden an entstandenem Schaden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Daraus ist nicht der Umkehrschluss zu ziehen, dass diese Verpflichtung bei Fehlen einer derartigen konkreten Vereinbarung jedenfalls den Werkbesteller trifft.OGH 2 Ob 53/22s, 26.04.2022
- Treffen den Werkbesteller qualifizierte Mitwirkungspflichten, so muss er sich auch Fehler jener fachkundigen Vorunternehmer anrechnen lassen, die ihm untauglichen Stoff oder unrichtige Pläne oder Gutachten geliefert haben (§ 1313a ABGB). Die Beiziehung eines fachkundigen Gehilfen führt daher für sich allein noch nicht zum Entstehen weiterer Pflichten oder Obliegenheiten des Werkbestellers. Entscheidend ist vielmehr, ob ihn diese Pflichten oder Obliegenheiten persönlich, also unabhängig vom Beiziehen des Gehilfen getroffen haben. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Besteller die Herstellungsmethode bzw die Art der Ausführung vorgibt, ohne dem Werkunternehmer zu erkennen zu geben, an seiner fachlichen Ansicht oder Kritik an der Ausführungsart interessiert zu sein.OGH 8 Ob 57/17s, 28.09.2017
- Ein Mitverschulden des Bestellers (für eigenes Verhalten oder das eines [sachverständigen] Gehilfen) kommt nur in Betracht, wenn er Pflichten oder Obliegenheiten verletzt, die ihn aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung oder nach der Verkehrsübung selbst treffen oder die er nachträglich übernommen hat.OGH 4 Ob 137/11t, 20.12.2011
- Hier: Warnpflicht eines als Sachverständiger iSd § 1299 ABGB anzusehenden Werkunternehmers, wenn dieser eine unklare und regelwidrige Situation in übermittelten Plänen als „offenbare Untauglichkeit des vom Besteller gegebenen Stoffs“ auffallen musste.OGH 2 Ob 185/10k, 14.07.2011
- Und jene Anordnungen zu treffen, die zur reibungslosen Abwicklung des Vertrags erforderlich sind.OGH 2 Ob 277/08m, 15.10.2009
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- Geologische Gutachten (Kraftwerksbau).OGH 1 Ob 42/86, 27.04.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021646 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 16.
- OGH 2 Ob 53/22s, 26.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 57/17s, 28.09.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 60/17k, 26.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
- ABGB § 1168a
- ABGB § 1304
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