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Kann ich trotz Gütergemeinschaft allein eine Forderung einklagen?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Gläubiger, Schuldner
Eine Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten wirkt nur zwischen Ihnen beiden. Jeder von Ihnen kann für sich allein Forderungen erwerben, Verpflichtungen eingehen und eine eigene Forderung allein gegen den Schuldner geltend machen. Der Einwand, Sie könnten nicht allein klagen, greift daher nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Die allgemeine Gütergemeinschaft zwischen Lebenden wirkt nur inter partes. Es kann daher auch ein Gattenteil für sich allein vermögensrechtliche Forderungen begründen und erwerben, ebenso wie jeder Ehegatte für sich allein verpflichtungsfähig bleibt. Eine von ihm allein erworbene Forderung kann der Ehegatte daher auch allein gegen seine Schuldner geltend machen, ohne daß ihm mangelnde Klagslegitimation eingewendet werden könnte. Das Eigentum der in allgemeiner Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten ist schlichtes Miteigentum ohne Bruchteile. Dem österreichischen Recht ist ein Eigentum zur gesamten Hand unbekannt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022320 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

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