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Wer muss beweisen, dass die Behörde kein Verschulden trifft?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Behörden, Gemeinden, Länder, Bund
Der Staat oder die andere öffentliche Stelle. Deren Organe sind ausnahmslos verpflichtet, sich rechtmäßig zu verhalten. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, muss der Rechtsträger beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 18.05.2021 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1987)

Organe der Rechtsträger sind ausnahmslos verpflichtet, sich rechtmäßig zu verhalten, so daß die Behauptungslast und Beweislast für mangelndes Verschulden bei Nichterfüllung dieser Rechtspflicht stets den Rechtsträger trifft.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049794 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Genannte Normen

AHG §1 Ca

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Beweis des Ursachenzusammenhangs

Wenn Sie Schadenersatz fordern, müssen Sie beweisen, dass der Schaden gerade durch das beanstandete Verhalten entstanden ist. Dass sich der andere entlasten muss, gilt nur für die Frage des Verschuldens. Den Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden müssen Sie selbst nachweisen.

günstig für Schädiger Beweislast für den Grad des Verschuldens

Ja. Dass ihn überhaupt kein Verschulden trifft, muss der andere selbst beweisen. Ein höherer Grad des Verschuldens wird aber nicht vermutet: Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss beweisen, wer sich darauf beruft.

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