Was muss ich beweisen, wenn mein Anwalt einen Fehler machte?
betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Geschädigte
Wollen Sie von Ihrem Rechtsanwalt Ersatz, müssen Sie beweisen, dass der Schaden bei einem bestimmten und möglichen pflichtgemäßen Vorgehen nicht eingetreten wäre. Es genügt nicht, nur den Fehler aufzuzeigen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (80 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Der Kläger ist für die Behauptung beweispflichtig, dass der Schaden bei einem bestimmten und möglichen pflichtmäßigen Handeln des Rechtsanwaltes nicht eingetreten wäre.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Liegt der Schaden in den Kosten eines verlorenen Prozesses, muss vom Geschädigten behauptet werden, er hätte den Prozess nicht geführt, hätte der Rechtsanwalt ihn gehörig aufgeklärt.OGH 1 Ob 114/24g, 19.11.2024
- Da die Vorinstanzen vertretbar davon ausgegangen sind, dass das Vorverfahren auch bei dem nach Ansicht des Klägers pflichtgemäßen Verhalten des Beklagten verlorengegangen wäre, ist auch nicht zu erkennen, inwieweit das von ihm abgegebene Anerkenntnis für den behaupteten Schaden kausal sein soll.OGH 1 Ob 8/24v, 24.07.2024
- Hier: Vorwurf eines rechtswidrig erklärten Anerkenntnisses sowie des unterlassenen Einwands eines Scheingeschäfts und Betriebsübergangs.OGH 1 Ob 8/24v, 24.07.2024
- Hier: Zur Haftung für eine verhängte Verbandsgeldbuße, wenn diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht verhängt worden wäre, weil die Klägerin bei richtiger (vollständiger) Beratung durch die Beklagte die Möglichkeit einer tätigen Reue oder des § 209a StPO ergriffen und auch die Voraussetzungen dafür erfüllt hätte.OGH 1 Ob 200/23b, 08.04.2024
- Hier: Der Beklagte hatte der Klägerin ein heißes Getränk übergeben. Der Becher fiel um, die Klägerin wurde von der auslaufenden Flüssigkeit am Bein verbrüht. Sie war vor der Gefahr eines heißen Getränks jedoch bereits von einer Dritten gewarnt worden und gab durch ihr Verhalten (Zurückstellen des heißen Bechers vor dem Umfallen) zu erkennen, die Gefahr erkannt zu haben.OGH 4 Ob 118/19k, 24.10.2019
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Unterlassung der Ablehnung eines Auftrags bzw der Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Rechtsanwalt.OGH 1 Ob 63/18y, 17.07.2018
- Dafür, dass fehlende oder unrichtige Ad-Hoc-Meldungen ganz grundsätzlich nur für Anlegerentscheidungen kausal sein könnten, die binnen sechs Monaten getroffen werden, bestehen keine gesetzlichen Grundlagen. Auch die Frage, wie lange eine Ad-Hoc-Meldung auf der Website des Emittenten abrufbar sein muss, sagt noch nichts darüber aus, wie lange sie für die Investitionsentscheidung des Anlegers relevant sein kann.OGH 6 Ob 59/17w, 29.05.2017
- Bei einer unterlassenen oder unrichtigen Ad-Hoc-Meldung stellt sich die Kausalitätsprüfung so dar, dass zu fragen ist, ob der Kläger 1. bei Einhaltung der gebotenen Ad-Hoc-Meldepflicht vom Inhalt der Meldung erfahren hätte und 2. dann eine andere (oder keine) Veranlagungsentscheidung getroffen hätte. Beide Fragen sind auf der Tatsachenebene zu beantworten.OGH 6 Ob 59/17w, 29.05.2017
- Es genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf das Unterlassen des pflichtgemäßen Handelns zurückzuführen ist.OGH 8 Ob 140/15v, 17.08.2016
- Es müsste daher nach dem Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit feststehen, dass dem Kläger der Inhalt der unterlassenen Ad-hoc-Meldung bei Publikation zur Kenntnis gelangt wäre.OGH 9 Ob 26/14k, 20.03.2015
- Auch im Rahmen der Anwaltshaftung muss die Pflichtverletzung sowie der Kausalzusammenhang zwischen pflichtwidrigem Verhalten und schadensbegründendem Prozessverlust vom Geschädigten dargelegt und bewiesen werden.OGH 8 Ob 125/13k, 17.12.2013
- Dieses Kriterium liegt unter dem Regelbeweismaß der ZPO, wonach für eine (Positiv‑)Feststellung eine „hohe“ Wahrscheinlichkeit erforderlich ist.OGH 10 Ob 13/13d, 16.04.2013
- Hier: fehlerhafte Anlageberatung.OGH 4 Ob 67/12z, 02.08.2012
- Hier: Unterlassene Warnung des Werkunternehmers (trotz vertraglich übernommener Prüfpflicht) bei Untauglichkeit der vom Werkbesteller beigestellten Pläne.OGH 4 Ob 137/11t, 20.12.2011
- Hier: Steuerberater.OGH 1 Ob 233/07g, 10.06.2008
- Bei pflichtwidriger Unterlassung eines Rechtsanwalts wird dem Geschädigten der Nachweis der Kausalität des Verhaltens des Schädigers für den eingetretenen Schaden zugemutet.OGH 5 Ob 38/05g, 15.03.2005
- Der Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Honorar, wenn der Mandant beweist, dass und aus welchen Gründen die Leistung wertlos ist. Weist der Mandant nach, dass der Rechtsanwalt eine für den Prozessausgang wesentliche Weisung nicht befolgt hat, so ist bereits damit die einer Nichterfüllung des Anwaltsvertrags gleichkommende Schlechterfüllung bewiesen, weil es zu den Hauptpflichten des Rechtsanwalts gehört, (gesetzmäßige) Weisungen seines Mandanten zu befolgen. In einem solchen Fall verliert der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch, wenn er nicht beweist, dass sein weisungswidriges Handeln für den Prozesserfolg unschädlich war.OGH 4 Ob 83/02p, 09.04.2002
- Den Kläger trifft die Behauptungslast und Beweislast dafür, dass der Schaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht eingetreten wäre.OGH 1 Ob 151/01i, 25.09.2001
- Bei erwiesenem schuldhaften Unterlassen einer Belehrung wird ein Anwalt dem Mandanten gegenüber nur schadenersatzpflichtig, wenn dieser beweisen kann, dass das schuldhafte rechtswidrige Verhalten des Rechtsanwaltes kausal für den eingetretenen Schaden war (so bereits 2 Ob 224/97y).OGH 6 Ob 292/00k, 22.02.2001
- Der Kläger ist beweispflichtig, dass der Schaden bei Erfüllung der die Beklagte treffenden Warnpflicht und Aufklärungspflicht nicht eingetreten wäre.OGH 9 Ob 76/00t, 26.04.2000
- Hier: Kausalität der Versagung der ausländergrundverkehrsbehördlichen Genehmigung.OGH 4 Ob 512/90, 08.05.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022700 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 80.
- OGH 3 Ob 213/25g, 23.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 22/25f, 30.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 38/25y, 10.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 114/24g, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 118/24z, 30.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 8/24v, 24.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 200/23b, 08.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 35/24a, 20.03.2024, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1299
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Beweislast für den Schaden
Schadenersatz · Beweis bei der Haftung des Staates
Schadenersatz · Prüfung eines Anwaltsfehlers
Schadenersatz · Anwaltshaftung und hypothetischer Prozessausgang
Schadenersatz · Erwartungen an den beauftragten Rechtsanwalt