Bekomme ich Ersatz, wenn ich nur indirekt betroffen bin?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mietwagenkosten bei Leasingnehmer als Nutzungsausfallschaden ersatzfähiger Vermögensschaden.OGH 2 Ob 29/20h, 27.11.2020
- Hier: Kosten der vom Land Oberösterreich gewährten Hilfe durch geschützte Arbeit in Verbindung mit einer externen Unterbringung in einer geschützten Werkstätte eines Vereins zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung als bloß mittelbarer Schaden nicht ersatzfähig.OGH 2 Ob 190/09v, 25.03.2010
- Hier: Betreiber einer Autobahnraststätte ist hinsichtlich des Kundenentfalls nach unfallbedingter Autobahnsperre nur mittelbar Geschädigter.OGH 2 Ob 110/03w, 12.06.2003
- Besteht kein Zusammenhang zwischen dem durch Auslegung im Sinne einer wertenden Beurteilung des Sinns der Normen zu ermittelnden Normzwecks und dem eingetretenen Schaden, so liegt nur ein mittelbarer, grundsätzlich nicht ersatzfähiger Schaden und keine Schadensverlagerung vor.OGH 1 Ob 257/00a, 30.01.2001
- Mit Ausführungen zur Frage der Schadensverlagerung (Gesellschaft mit beschränkter Haftung begehrt Ersatz der Kosten für Ersatzkräfte für den verletzten Alleingesellschafter).OGH 2 Ob 42/87, 30.08.1988
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Kein eigener Ersatzanspruch des Verletzten, der vor dem Unfall am Hof seiner Ehefrau als Hausknecht arbeitete, für Ertragsentgang seiner Ehefrau.OGH 2 Ob 38/87, 28.06.1988
- Hier: LeasingnehmerOGH 8 Ob 78/83, 21.12.1983
- Ein - und dieselbe Person kann zugleich unmittelbar und mittelbar Geschädigter sein.OGH 2 Ob 192/78, 30.01.1979
- Ausgedingsberechtigte - ErsteherOGH 6 Ob 744/78, 15.12.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021473 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 37.
- OGH 2 Ob 87/25w, 26.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 53/23a, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 29/20h, 27.11.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 189/19s, 25.03.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1154b
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
- ABGB § 1327
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Bedenken gegen den Ersatz an nur mittelbar Geschädigte greifen nicht, wenn der Schaden nur verlagert wurde. Es geht dann um jenen Schaden, der ohnehin normalerweise beim unmittelbar Geschädigten eintritt und zu ersetzen wäre. In die Betrachtung kommt also kein zusätzlicher Schaden hinein.
Auch bloße Vermögensinteressen sind geschützt, wenn Ihnen jemand den Schaden durch sittenwidriges Verhalten zugefügt hat. In diesem Fall können Sie Ersatz verlangen.