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Bekomme ich Ersatz, wenn ich nur indirekt betroffen bin?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Angehörige, Arbeitgeber, Versicherungen
Wer nur mittelbar geschädigt ist, kann grundsätzlich keinen Schadenersatz verlangen. Ersatz steht nur dem unmittelbar Geschädigten zu. Nur wenn das Gesetz selbst eine Ausnahme vorsieht, gilt etwas anderes.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Der mittelbar Geschädigte kann, sofern nicht das Gesetz selbst Ausnahmen enthält, nicht Schadenersatz verlangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021473 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 37.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Ersatz bei blosser Schadensverlagerung

Die Bedenken gegen den Ersatz an nur mittelbar Geschädigte greifen nicht, wenn der Schaden nur verlagert wurde. Es geht dann um jenen Schaden, der ohnehin normalerweise beim unmittelbar Geschädigten eintritt und zu ersetzen wäre. In die Betrachtung kommt also kein zusätzlicher Schaden hinein.

günstig für Geschädigter Vermögensschaden durch sittenwidriges Verhalten

Auch bloße Vermögensinteressen sind geschützt, wenn Ihnen jemand den Schaden durch sittenwidriges Verhalten zugefügt hat. In diesem Fall können Sie Ersatz verlangen.

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