Muss ich beweisen, welches Teil am Produkt kaputt war?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kausalzusammenhang zwischen Instruktionsfehler und Schaden; Nachweis vom Kläger nicht erbracht.OGH 3 Ob 15/16a, 17.02.2016
- Es genügt jedenfalls die nach allgemeinen Grundsätzen zu beurteilende adäquate Verursachung des Schadens durch das fehlerhafte Produkt.OGH 2 Ob 78/06v, 19.10.2006
- Auch im Bereich des PHG mussder Kläger nach den allgemeinen Regeln des zivilgerichtlichen Verfahrens den Beweis des Schadenseintritts und dessen Verursachung durch einen Produktfehler erbringen.OGH 1 Ob 72/03z, 10.02.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117103 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 14.
- OGH 1 Ob 20/26m, 10.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 154/25s, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 208/24f, 25.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 109/24v, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 127/23x, 21.08.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 152/21w, 16.09.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 103/19a, 28.08.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
PHG §5; PHG §7
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.
Wenn Sie Schadenersatz fordern, müssen Sie beweisen, dass der Schaden gerade durch das beanstandete Verhalten entstanden ist. Dass sich der andere entlasten muss, gilt nur für die Frage des Verschuldens. Den Zusammenhang zwischen Ursache und Schaden müssen Sie selbst nachweisen.