Was kann ich als Selbständiger nach einem Unfall verlangen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verletzungsbedingte Notwendigkeit der Beiziehung von Ersatzkräften im landwirtschaftlichen Betrieb des Klägers im Ausmaß von 2.643 Stunden.OGH 2 Ob 25/25b, 29.04.2025
- Hier: Unfallbedingter Verdienstausfall eines Kunstmalers.OGH 2 Ob 191/07p, 14.08.2008
- Als weitere Ersatzvariante kommen in jenen Fällen, in denen durch (Mehr-)Leistungen entweder des Verletzten oder Dritter (zum Beispiel Mitgesellschafter oder Angehöriger) ein Verdienstausfall zur Gänze verhindert wurde und eine subjektiv-konkrete Schadensberechnung beim verletzten Selbständigen zum Ergebnis Null führt, die Kosten einer fiktiven Ersatzkraft in Betracht.OGH 2 Ob 238/07z, 14.02.2008
- Die Kombinationsvariante ist auch in jenen Fällen zu befürworten, in denen unentgeltliche Leistungen Dritter oder Mehrleistungen des Verletzten eine Gewinnminderung zum Teil verhindern konnten. Dann sind die (fiktiven) Kosten einer Ersatzkraft bei der Ermittlung des Schadens aus der Reduzierung des Gewinns zu berücksichtigen.OGH 2 Ob 238/07z, 14.02.2008
- Erst wenn feststehen sollte, dass der tatsächliche Gewinn nach dem Einsatz von Ersatzkräften höher war als der fiktive Ertrag, stünde dem geschädigten Unternehmer der Ersatz nur in Höhe des um die Differenz zwischen tatsächlichem und fiktivem Reingewinn reduzierten Aufwandes für die Ersatzkräfte zu.OGH 2 Ob 156/06i, 22.02.2007
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- Umgekehrt bedeutet selbst ein nach Einsatz von Ersatzkräften gestiegener Reingewinn noch nicht, dass dem Geschädigten die Kosten der Ersatzkräfte nicht zur Gänze zu ersetzen sind.OGH 2 Ob 156/06i, 22.02.2007
- Hier: Mehrkosten aus der verletzungsbedingten Weitergabe der termingebundenen Werkausführung an einen Subunternehmer.OGH 2 Ob 135/03x, 26.06.2003
- Wird der Gewinnausfall durch die Mehrleistung von Angehörigen verhindert, können die fiktiven Kosten einer Ersatzkraft begehrt werden.OGH 7 Ob 33/98y, 10.08.1998
- Hier: Landwirt, der den Ersatz verminderter Einkünfte begehrte.OGH 8 Ob 44/87, 26.01.1988
- Selbständiger Erwerbstätiger kann Aufwand der notwendigen Ersatzkräfte als Verdienstentgang geltend machen.OGH 2 Ob 38/84, 03.07.1984
- Ein bei einem Unfall verletzter, selbständig Erwerbstätiger kann vom schuldigen Schädiger entweder die durch den verletzungsbedingten teilweisen Wegfall seiner persönlichen Tätigkeit entstandene Verminderung des wirtschaftlichen Ertrages beziehungsweise Verhinderung einer sonst möglichen Steigerung desselben, also den Gewinnausfall, oder aber die Kosten der für ihn tätig gewordenen Ersatzkräfte, wodurch ein solcher Gewinnentgang verhindert wurde, unter dem Titel des "Verdienstentganges" nach § 1325 ABGB verlangen.OGH 2 Ob 69/83, 03.07.1984
- Landwirt hat Anspruch auf Kosten einer Ersatzkraft auch bei vermehrtem Arbeitseinsatz der Familienangehörigen.OGH 2 Ob 135/82, 21.09.1982
- TaxiunternehmerOGH 2 Ob 92/81, 17.11.1981
- Verheiratete Hausfrau.OGH 2 Ob 278/76, 20.01.1977
- Die Einkommenseinbuße, die ein selbständiger Gewerbetreibender verletzungsbedingt in seinem Betrieb erleidet, stellt einen Verdienstentgang im Sinne des § 1325 ABGB dar.OGH 8 Ob 158/72, 05.09.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031002 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 32.
- OGH 3 Ob 135/25m, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 25/25b, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 14/18z, 26.02.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1325 · Insbesondere
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.
Übertragen mehrere Geschädigte gleichartige Ersatzansprüche an einen Verband, der sie gemeinsam einklagt, bleibt jeder Anspruch dennoch ein eigener. Sie verschmelzen nicht zu einem einzigen Anspruch.