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Kann ich meine Kosten aus dem Behördenverfahren einklagen?

betrifft Antragsteller, Nachbarn, Unternehmer, Bauwerber
Nein. Die Kosten eines Verwaltungsverfahrens können Sie nicht über den Zivilrechtsweg begehren, insbesondere dann nicht, wenn das Verwaltungsverfahren selbst einen Kostenersatz vorsieht. Anders ist es, wenn Sie den Anspruch aus der Verletzung einer privatrechtlichen Vereinbarung ableiten oder wenn Sie ausdrücklich auf den Zivilrechtsweg verwiesen wurden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1936, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1936)

Der Ersatz von Kosten des Verwaltungsverfahrens kann im Zivilrechtswege nicht begehrt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022786 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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