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Gilt Herumbalgen als Sport, für den ich Verletzungen hinnehmen muss?

günstig für Geschädigter betrifft Sportler, Freizeitsportler, Badegäste, Jugendliche
Nur, wenn sich auch die andere Seite bewusst ist, dass ein solcher Wettkampf aufgenommen wurde. Nicht die Art der Ausführung entscheidet, sondern dieses Bewusstsein. Erst wenn dem Gegenüber klar ist, dass es nun mit bestimmten sportlichen Handlungen nach allgemein geltenden Regeln rechnen muss, gilt es als Teilnehmer; wer völlig unvorbereitet ins Wasser gestoßen wird, ist das nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Maßgeblich für die Einordnung einer Tätigkeit in den sportlichen Wettkampf ist nicht die Art ihrer Ausführung, sondern die Tatsache, daß sich auch der Gegner der Aufnahme eines solchen Wettkampfes bewußt ist. Erst wenn ihm klar ist, daß er nunmehr mit bestimmten sportlichen Handlungen, für die allgemein gültigen Regeln in Kraft stehen, rechnen muß, kann man ihn als Teilnehmer an einem solchen Wettkampf bezeichnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022950 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Haftung für Verletzungen beim Sport

Verletzungen beim Sport sind nicht rechtswidrig, solange sie nicht dadurch entstehen, dass jemand das Risiko vergrößert, das zu dieser Sportart gehört. Die Anforderungen, die sonst beim Schutz der körperlichen Unversehrtheit gelten, sind im Sport also abgeschwächt.

günstig für Schädiger Mitverschulden durch Sorglosigkeit

Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Rücksichtnahme beim gemeinsamen Sport
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