Gilt Herumbalgen als Sport, für den ich Verletzungen hinnehmen muss?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Qualifizierung des Gerangels auf dem Badesteg als "sportähnliche" Betätigung kommt es nicht darauf an, ob dem Kampf irgendein sportlicher oder sozialer Wert beizumessen ist oder nur grober Unfug vorliegt. Die Frage nach dem erlaubten Sportrisiko bzw Spielrisiko ist danach zu entscheiden, ob das Einverständnis der Beteiligten über eine sportähnliche Betätigung mit einem gewissen Mindestmaß an Regeln und die Kenntnis und das damit verbundene Risiko vorliegt.OGH 6 Ob 220/04b, 25.11.2004
- Hier: Überraschendes Hineinstoßen eines völlig Unvorbereiteten, am Rand eines Schwimmbeckens Sitzenden ins Wasser.OGH 6 Ob 589/84, 07.06.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022950 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 Ob 51/20p, 25.08.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verletzungen beim Sport sind nicht rechtswidrig, solange sie nicht dadurch entstehen, dass jemand das Risiko vergrößert, das zu dieser Sportart gehört. Die Anforderungen, die sonst beim Schutz der körperlichen Unversehrtheit gelten, sind im Sport also abgeschwächt.
Für ein Mitverschulden brauchen Sie nicht schuldhaft im eigentlichen Sinn gehandelt zu haben, und Ihr Verhalten muss auch nicht rechtswidrig sein. Es genügt, dass Sie mit den eigenen Gütern sorglos umgegangen sind; dazu zählt auch Ihre Gesundheit.