Muss ein Wirt bei starkem Schneefall zusperren?
günstig für Gastwirt betrifft Gastwirte, Gäste, Betriebe
Nein. Die Pflicht zum Schneeräumen und Streuen darf nicht überspannt werden. Ein Gastwirt muss sein Lokal nicht schließen, nur weil der private Zufahrtsweg wegen ununterbrochener starker Schneefälle schwerer begehbar ist. Das gilt auch dann, wenn die Pflicht aus dem Vertrag mit dem Gast stammt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 19.04.2017 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die Pflicht zur Schneesäuberung und die Streupflicht dürfen nicht überspannt werden (Geigel, Der Haftpflichtprozess 15. Auflage S 440; ÖRZ 1933,229; ZVR 1970/28 S 43; ZVR 1972/153 S 299; JBl 1965,474). Ein Gastwirt ist nicht verpflichtet, sein Lokal zu schließen, weil der (private) Zufahrtsweg wegen ununterbrochener starker Schneefälle schwerer begehbar ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch dann nicht überspannt werden, wenn sie einem Gastaufnahmevertrag entspringt.OGH 2 Ob 66/08g, 10.04.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023298 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 6 Ob 39/17d, 19.04.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 93
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