Zum Inhalt springen

Muss ein Wirt den Weg zum Gästeparkplatz sichern?

günstig für Gast betrifft Gäste, Gastwirte, Unternehmer, Geschädigte
Bietet ein Gastwirt seinen Gästen Parkplätze an, muss er nicht nur die Zufahrt, sondern auch die Zugangswege sicher gestalten. Das gilt besonders für die Abend- und Nachtstunden. Dass die Behörde den Betrieb ohne besondere Auflage genehmigt hat, befreit ihn nicht von der Haftung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Ein Gastwirt, der im Rahmen seines Betriebes Gästen Parkplätze anbietet, ist verpflichtet, nicht nur die Zufahrtswege sondern auch die Zugangswege zu diesen in einer Weise abzusichern, die deren gefahrlose Benützung, insbesondere auch zu den Abendstunden und Nachtstunden gewährleistet. Der Umstand, dass der Betrieb von der Behörde ohne besondere Auflage hinsichtlich der Absicherung des Parkplatzes genehmigt wurde, befreit nicht von der Haftung für eingetretene Unfallsfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023768 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 14.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Sicherheit in Gaststätten
Schadenersatz · Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts
Schadenersatz · Streupflicht des Gastwirts vor dem Eingang
Schadenersatz · Schutzpflichten des Gastwirts gegenüber Gästen
Schadenersatz · Schneeräumung beim Gastlokal