Hafte ich, wenn mein Sohn unerlaubt mit dem Auto fährt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Haftung des Halters für die Folgen der Schwarzfahrt nach bürgerlichem Recht, wenn er eine Schutzvorschrift im Sinne des § 1311 ABGB verletzt und die Allgemeinheit unmittelbar gefährdet. Hier: Steckengelassener Zündschlüssel in dem Personenkraftwagen, der in einer frei zugänglichen Scheune in der Nähe eines Heurigenbetriebs verwahrt wurde.OGH 8 Ob 3/87, 11.06.1987
- Steckengelassener Zündschlüssel, obwohl ein autobegeisterter Verwandter ohne Führerschein in der Nähe war, der schon mehrmals mit dem Wagen fahren wollte.OGH 8 Ob 75/84, 17.01.1985
- Sechzehn - jähriger Sohn, Aufbewahren des Startschlüssels in der Rocktasche des Vaters.OGH 8 Ob 109/74, 08.10.1974
- Bruder, Motorroller.OGH 2 Ob 310/70, 10.12.1970
- Ablegen der Autoschlüssel in einer unversperrten und leicht zugänglichen Schatulle reicht nicht aus, wenn der Sohn bereits vierzehn Vorstrafen hat, darunter fünf wegen § 467 b StG.OGH 2 Ob 4/70, 22.01.1970
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Aufbewahrung des Autoschlüssels im gemeinsamen Garderobeschrank mit einem Freund, der wiederholt ohne Führerschein mit dem Auto des Halters gefahren ist.OGH 2 Ob 62/69, 13.05.1969
- Bloßes Absperren eines einfachen Schlosses reicht nicht aus, wenn der nach den §§ 171, 174 II lit a, 467 b und 468 StG und § 57 Abs 1 KFG vorbestrafte Sohn sich schon einmal die Wagenschlüssel durch Erbrechen einer Lade angeeignet hat.OGH 2 Ob 394/67, 19.01.1968
- Haftung des Halters nach bürgerlichem Recht, weil Autoschlüssel in der Wohnung ungenügend verwahrt war, sodaß der künftige Schwiegersohn, der noch keinen Führerschein hatte, ausfahren konnte.OGH 2 Ob 26/66, 17.02.1966
- "Reparaturauftrag und Übergabe des Fahrzeugschlüssels und des Zündschlüssels an den Bruder, der weder einen Führerschein hat noch über genügende Fahrpraxis verfügt".OGH 2 Ob 239/64, 03.09.1964
- Abstellen eines nicht abgesperrten Motorrades.OGH 2 Ob 272/63, 16.01.1964
- Seitenfenster des Personenkraftwagens offengelassen, Zündung auf Garageneinstellung.OGH 2 Ob 136/63, 30.05.1963
- Bruder, Motorrad.OGH 2 Ob 136/62, 11.05.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
In der Regel nicht. Zwar kann auch ein Unterlassen sittenwidrig sein, doch ist es allein noch nicht sittenwidrig, den Eintritt eines Schadens am Eigentum eines anderen nicht zu verhindern. Etwas anderes gilt nur, wenn Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte ein Tätigwerden verlangen; dass der Schaden billigend in Kauf genommen wurde, genügt für sich nicht.