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Hafte ich, wenn mein Sohn unerlaubt mit dem Auto fährt?

günstig für Geschädigter betrifft Fahrzeughalter, Eltern, Geschädigte, Angehörige
Ja, wenn Sie den Autoschlüssel ungenügend verwahrt haben und damit rechnen mussten, dass er unbefugt wegfährt. Das gilt etwa dann, wenn ein fahrbegeisterter Jugendlicher ohne Führerschein im Haushalt lebt oder sich jemand schon früher Schlüssel angeeignet hat. Bloßes Absperren eines einfachen Behältnisses genügt in solchen Fällen nicht, und auch ein steckengelassener Zündschlüssel begründet die Haftung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Haftung aus Verschulden nach bürgerlichem Recht, wenn der Vater eines ungeratenen, autobegeisterten minderjährigen Sohnes den Autoschlüssel ungenügend verwahrt, so daß der Sohn ausfahren und einen Verkehrsunfall herbeiführen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Sittenwidriges Unterlassen

In der Regel nicht. Zwar kann auch ein Unterlassen sittenwidrig sein, doch ist es allein noch nicht sittenwidrig, den Eintritt eines Schadens am Eigentum eines anderen nicht zu verhindern. Etwas anderes gilt nur, wenn Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte ein Tätigwerden verlangen; dass der Schaden billigend in Kauf genommen wurde, genügt für sich nicht.

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