Wie schnell darf ich auf der Piste fahren?
betrifft Skifahrer, Pistenhalter
Sie müssen kontrolliert fahren, das vor Ihnen liegende Gelände genau beobachten und Ihre Geschwindigkeit den Geländeverhältnissen anpassen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Jeder Schifahrer muss kontrolliert fahren, das vor ihm liegende Gelände genau beobachten und seine Geschwindigkeit auf die Geländeverhältnisse einrichten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mitverschulden zu 50% eines Schifahrers, der mit 40 km/h talwärts fuhr und den Motorschlitten trotz Sichtbarkeit aus 43 m erst zu spät wahrnahm, um gefahrlos ausweichen zu können, gegenüber dem Lenker des Motorschlittens, der weder die Geschwindigkeit reduzierte noch anhielt, obwohl er den Schifahrer unmittelbar auf sich zufahren sah.OGH 2 Ob 231/23v, 21.03.2024
- Hier: Bei der Beurteilung der vom Pistenhalter zu treffenden Sicherungsmaßnahmen auch die dem Pistenbenützer obliegende Verpflichtung zu einer kontrollierten Fahrweise zu berücksichtigen.OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022
- Hier: Zeitmessstrecke mit akustischer Startfreigabe. Kein Gebot zum Fahren auf Sicht.OGH 4 Ob 111/20g, 22.09.2020
- Hier: Erfordernis des Fahrverhaltens besonders an unübersichtlichen Stellen auch an die - im vorliegenden Fall einzukalkulierende - Möglichkeit eines entgegenkommendes Schidoos anzupassen.OGH 2 Ob 113/09w, 17.02.2010
- Hier: Aufmerksamkeitsmangel des Schifahrers, der während seiner Doppelstockeinsätze den Kopf gesenkt hatte und offenbar deshalb ein entgegenkommendes Raupenquad zu spät sah.OGH 2 Ob 49/09h, 29.10.2009
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Lenkers eines Motorschlittens an der Kollision mit einem Snowboarder.OGH 7 Ob 76/07p, 20.06.2007
- Weder der Umstand, dass auch hoch konzentriert fahrenden professionellen Schifahrern Kanten-und Belastungsfehler unterlaufen, noch die Tatsache, dass bestimmte - schließlich vom Schifahrer frei wählbare - Schiformen bestimmte Fehler begünstigen oder weniger wahrscheinlich machen, geben Anlass, Kanten-und Belastungsfehler nicht mehr als typische Folgen relativ überhöhter Geschwindigkeit oder von Aufmerksamkeitsfehlern anzusehen.OGH 3 Ob 6/07i, 29.03.2007
- Hier: Sturz durch Verkanten oder Verschneiden.OGH 3 Ob 6/07i, 29.03.2007
- Hier: Zur Kollision kam es allein aus dem Verschulden der Klägerin, die auf den am Rand der Abfahrt aufsteigenden Beklagten nicht ausreichend Rücksicht genommen und ihre Fahrspur nicht so gewählt hatte, dass sie andere Schifahrer (den aufsteigenden Beklagten) nicht gefährdet.OGH 6 Ob 270/05g, 15.12.2005
- Für das Sorgfaltsgebot, die Aufstiegspur „am Rand der Abfahrt" zu wählen (FIS-Regel Nr 7), gilt, dass der Pistenrand nicht als Linie im mathematischen Sinn zu verstehen ist. Wieweit der „Rand der Abfahrt" in einem konkret zu beurteilenden Fall zu ziehen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Beurteilung hängt auch davon ab, wie breit die Piste im Bereich der Aufstiegspur ist und ob die Position des Aufsteigenden von abfahrenden Schisportlern eingesehen werden kann.OGH 6 Ob 270/05g, 15.12.2005
- Nach FIS-Regel Nr 2 hat jeder Schifahrer unter anderem seine Fahrweise seinem Können anzupassen.OGH 1 Ob 287/02s, 13.12.2002
- Dominierende Bedeutung der FIS - Regel zwei auch im Begegnungsverkehr mit Pistengeräten.OGH 12 Os 122/90, 10.01.1991
- Kollision mit Skikursgruppe.OGH 7 Ob 716/80, 29.01.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023429 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 30.
- OGH 2 Ob 231/23v, 21.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 214/23s, 26.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 223/23g, 25.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 64/22p, 14.09.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 11/18f, 15.05.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 20
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Sichtraum beim Schifahren
Schadenersatz · Fahren auf Sicht beim Schifahren
Schadenersatz · Geschwindigkeit und Beherrschbarkeit des Fahrzeugs
Schadenersatz · Sorgfalt beim Skifahren
Schadenersatz · Geschwindigkeit bei schlechter Sicht