Zum Inhalt springen

Soll Schadenersatz meinen Verlust ausgleichen oder den Schädiger bestrafen?

betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherungsnehmer, Unfallopfer
Der Schadenersatz soll Ihnen einen Ausgleich für die erlittene Einbuße verschaffen. Dieser Ausgleichsgedanke gilt für das gesamte Haftpflichtrecht, unabhängig davon, worauf die Haftung beruht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der Schadenersatzanspruch hat den Zweck, dem Geschädigten einen Ausgleich für die erlittene Einbuße zukommen zu lassen. Die primäre Funktion des gesamten Haftpflichtrechtes liegt in der Verwirklichung dieses Ausgleichsgedankens. Diese Funktion ist dem gesamten Haftpflichtrecht gemeinsam.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023471 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 14.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Zweck des Schadenersatzes
Schadenersatz · Entschädigung nach ungerechtfertigter Haft
Schadenersatz · Entschädigung nach ungerechtfertigter Haft
Schadenersatz · Berechnung des Schadenersatzes
Schadenersatz · Schutzzweck der Norm beim Schadenersatz