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Zählt der befahrene Rand neben der Piste noch zur Piste?

günstig für Skifahrer betrifft Skifahrer, Pistenhalter, Liftbetreiber
Ja. Wird eine Piste durch häufiges Befahren breiter, gehört auch dieser Bereich zur Piste, und Sie dürfen dort auf die Sicherung vertrauen. Hat der Pistenhalter die Grenze zwischen präparierter Piste und freiem Gelände jedoch deutlich gekennzeichnet, endet dieses Vertrauen an dieser Markierung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1977)

Auch die durch das Schifahren entstandene Pistenverbreiterung fällt unter den Begriff "Schipiste".

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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