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Muss beim Lift jemand beim Ein- und Aussteigen helfen?

günstig für Fahrgast betrifft Skifahrer, Fahrgäste, Liftbetreiber
Ja. Der Liftbetreiber schuldet Ihnen aus dem Beförderungsvertrag, dass Einsteig- und Aussteighelfer für einen reibungslosen Ablauf sorgen und Ihnen behilflich sind. Berg- und Talstation müssen ständig besetzt sein, und es muss jemand da sein, der die Anlage nötigenfalls sofort abstellt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.09.2017 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Haftung des Sesselliftunternehmers aus dem Beförderungsvertrag für Verletzung der ihm nach der Betriebsvorschrift auferlegten Verpflichtung, durch Einsteighelfer und Aussteighelfer für die reibungslose Abwicklung des Verkehrs auf den Stationsrampen zu sorgen und den Fahrgästen beim Einsteigen und Aussteigen behilflich zu sein.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023706 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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