Ist ein niedriger Abfindungsvergleich deshalb schon unfair?
betrifft Kläger, Beklagter, Geschädigte
Wenn Sie sich vergleichen, wird bei der Bewertung von Leistung und Gegenleistung auch das Risiko eines Prozesses mitgerechnet. Ein Abschlag gegenüber der vollen Forderung bedeutet daher nicht ohne Weiteres ein Missverhältnis.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 23.01.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Bei der Bewertung von Leistung und Gegenleistung in einem Abfindungsvergleich muß auch das Prozeßrisiko einkalkuliert werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023765 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 104/22p, 23.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 50/18f, 24.05.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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