Kann ich mich vergleichen, wenn nur die Höhe strittig ist?
betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Erben, Geschädigte, Vergleichsparteien
Ja. Ein Vergleich ist auch über ein Recht möglich, bei dem nur der Betrag strittig oder zweifelhaft ist. Dazu zählen etwa die Höhe eines Pflichtteils oder eine Abfindungserklärung gegenüber einer Haftpflichtversicherung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Gegenstand eines Vergleiches kann auch ein Recht sein, wenn nur die Höhe des Anspruches streitig oder zweifelhaft ist (SZ 15/246).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abfindungserklärung mit Haftpflichtversicherung.OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023
- Hier: Unterfertigen der Entschädigungsquittung des Versicherers durch den Versicherungsnehmer.OGH 7 Ob 48/19p, 26.06.2019
- Hier: Vergleich über Höhe des Pflichtteils.OGH 7 Ob 226/73, 21.11.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 7 Ob 221/22h, 25.01.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 164/17g, 22.03.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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