Zum Inhalt springen

Kann ich mich vergleichen, wenn nur die Höhe strittig ist?

betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Erben, Geschädigte, Vergleichsparteien
Ja. Ein Vergleich ist auch über ein Recht möglich, bei dem nur der Betrag strittig oder zweifelhaft ist. Dazu zählen etwa die Höhe eines Pflichtteils oder eine Abfindungserklärung gegenüber einer Haftpflichtversicherung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Gegenstand eines Vergleiches kann auch ein Recht sein, wenn nur die Höhe des Anspruches streitig oder zweifelhaft ist (SZ 15/246).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Strittige Rechte beim Vergleich
Versicherung · Abfindungserklärung als Vergleich
Vertragsrecht · Prozessrisiko beim Abfindungsvergleich
Schadenersatz · Abfindungsvergleich und spätere Unfallfolgen
Schadenersatz · Schätzung nur bei strittiger Höhe