Gelten die FIS-Regeln auf der Piste wie ein Gesetz?
betrifft Skifahrer, Snowboarder, Pistenbenützer, Unfallgeschädigte
Die bekannten Pistenregeln, etwa die FIS-Regeln, sind keine Gesetze. Sie fassen aber zusammen, welche Sorgfalt beim Skifahren üblich und geboten ist, und werden deshalb herangezogen, wenn zu beurteilen ist, ob jemand andere gefährdet hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Die von den verschiedenen Institutionen und Autoren ausgearbeiteten Verhaltensvorschriften für Schifahrer wie die Bestimmungen des vom österreichischen Kuratorium für Sicherung vor Berggefahren erarbeiteten Pistenordnungsentwurfes (sogenannten POE - Regeln) oder die FIS - Regeln sind keine gültigen Rechtsnormen - insbesondere auch nicht Gewohnheitsrecht. Ihnen kommt aber als Zusammenfassung der Sorgfaltspflichten, die bei der Ausübung des alpinen Schisportes im Interesse aller Beteiligten zu beachten sind, und bei der Anwendung des allgemeinen Grundsatzes, dass sich jeder so verhalten muss, dass er keinen anderen gefährdet, erhebliche Bedeutung zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zu FIS- und POE-Regeln.OGH 10 Ob 37/23y, 16.04.2024
- Hier: Unfall im Rahmen eines gemeinsamen Trainings zweier Ski-Mannschaften aus verschiedenen Nationen.OGH 3 Ob 24/06k, 19.10.2006
- Betrachtet man die FIS-Regeln insgesamt, zeigt sich, dass diese auf „Trainingsrennen" ihrer Natur nach überwiegend nicht anwendbar sind.OGH 3 Ob 24/06k, 19.10.2006
- Diese Sorgfaltspflichten gelten unter allen den Alpinsport ausübenden Beteiligten.OGH 2 Ob 102/02t, 06.05.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023793 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 29.
- OGH 8 Ob 125/24a, 05.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 230/23v, 28.05.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 10 Ob 37/23y, 16.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 21/23w, 16.05.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 11/18f, 15.05.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 165/16b, 28.09.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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