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Bin ich entlastet, wenn ich eine Fachfirma beauftragt habe?

günstig für Hauseigentümer betrifft Hauseigentümer, Bauherren, Geschädigte
Wer eine Gefahrenquelle von einem befugten Gewerbetreibenden sichern lässt, hat damit in der Regel den Beweis erbracht, dass er sorgfältig gehandelt hat. Etwas anderes gilt nur, wenn der Auftraggeber erkannt hat oder erkennen musste, dass der beauftragte Unternehmer die nötigen Vorschriften offenbar nicht beachtet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Die Betrauung eines befugten Gewerbsmannes mit der Sicherung einer Gefahrenquelle genügt in der Regel zur Erbringung des Entlastungsbeweises, es sei denn, der Bauherr hat erkannt oder erkennen müssen, daß der bestellte Unternehmer die notwendigen Vorschriften offenbar nicht beachtet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023835 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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