Zum Inhalt springen

Trifft mich als Bauherrn eine Mitschuld trotz fehlender Warnung?

günstig für Unternehmer betrifft Bauherren, Besteller, Bauunternehmer, Werkunternehmer
In der Regel muss Sie der Unternehmer als Fachmann beraten und vor Fehlern warnen. Werden Sie aber selbst von einem Sachverständigen vertreten und hätte dieser erkennen können, dass Ihre Anweisung oder die vereinbarte Arbeitsweise verfehlt ist, kann Sie ein Mitverschulden treffen. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer nicht gewarnt hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

In der Regel sieht zwar § 1168a ABGB im Unternehmer einen Sachverständigen, der den Besteller zu beraten hat. Dies schließt aber nicht aus, dass dem Besteller, wenn dieser, vertreten durch einen Sachverständigen, die genügende Sachkenntnis hat, um zu erkennen, dass die dem Unternehmer erteilte Anweisung oder die vereinbarte Arbeitsweise (Bauausführung auf Grund der statischen Unterbemessung) verfehlt ist, ein Mitverschulden anzulasten ist, auch wenn der Bauherr vom Bauunternehmer nicht gewarnt wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 44.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Verjährung bei nicht ausgeführtem Werk

Verlangt ein Unternehmer das Entgelt, obwohl das Werk nicht ausgeführt wurde, muss er einem Verbraucher die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart oder anderweitig verdient hat. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall zu jenem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Mitteilung objektiv möglich war.

günstig für Konsument Schiedsgutachten im Bauträgervertrag

Wird in einem Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Verbraucher vereinbart, dass Mängel zuerst in einem Schiedsgutachterverfahren festgestellt werden müssen, dann schränkt das die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers unzulässig ein. Eine solche Verpflichtung ist daher unwirksam.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Warnpflicht trotz eigenem Fachmann
Vertragsrecht · Warnpflicht gegenüber fachkundigen Auftraggebern
Vertragsrecht · Warnpflicht der Baufirma
Vertragsrecht · Untaugliche Pläne und Warnpflicht
Vertragsrecht · Warnpflicht trotz fremder Vorarbeit