Trifft mich als Bauherrn eine Mitschuld trotz fehlender Warnung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: behauptete Verletzung der Koordinierungspflicht.OGH 1 Ob 27/24p, 05.03.2024
- Hier: Die Anlagenbetreiberin hat zwei Personen beauftragt, die durch eine Überprüfung der Anlage den Eintritt von Umweltschäden und damit eine Belastung der Betreiberin mit Sanierungsverpflichtungen verhindern sollten. Mit keiner der beiden Beauftragungen waren Pflichten oder Obliegenheiten der Versicherungsnehmerin verbunden, die die jeweils andere Seite entlasten sollten. Bei Kausalität der jeweiligen Unterlassungen haften die Beklagten daher solidarisch, ohne dass wechselweise ein Mitverschulden anzurechnen wäre.OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023
- Treffen den Werkbesteller qualifizierte Mitwirkungspflichten, so muss er sich auch Fehler jener fachkundigen Vorunternehmer anrechnen lassen, die ihm untauglichen Stoff oder unrichtige Pläne oder Gutachten geliefert haben (§ 1313a ABGB). Die Beiziehung eines fachkundigen Gehilfen führt daher für sich allein noch nicht zum Entstehen weiterer Pflichten oder Obliegenheiten des Werkbestellers. Entscheidend ist vielmehr, ob ihn diese Pflichten oder Obliegenheiten persönlich, also unabhängig vom Beiziehen des Gehilfen getroffen haben. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Besteller die Herstellungsmethode bzw die Art der Ausführung vorgibt, ohne dem Werkunternehmer zu erkennen zu geben, an seiner fachlichen Ansicht oder Kritik an der Ausführungsart interessiert zu sein.OGH 8 Ob 57/17s, 28.09.2017
- Hier: Frage der Zurechnung einer Sorgfaltswidrigkeit des Rechtsanwalts bei der Vertragserrichtung an den Auftraggeber.OGH 4 Ob 88/13i, 18.06.2013
- In der Regel ist die Verantwortlichkeit des Werkunternehmers höher zu veranschlagen als jene des Bestellers. Dieser Grundsatz kann aber im Einzelfall durchbrochen werden. In welchem Verhältnis die Schadensteilung vorzunehmen ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.OGH 1 Ob 137/04k, 25.06.2004
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- An dieser Auffassung ist ungeachtet der im Schrifttum geäußerten Bedenken, dass ein Besteller-Mitverschulden im Gefahrtragungssystem der §§ 1168, 1168a ABGB keinen Platz habe, festzuhalten.OGH 10 Ob 371/98a, 16.03.1999
- Der Werkbesteller muss sich nicht jedes mitwirkende Verschulden des von ihm beigezogenen sachverständigen Gehilfen anrechnen lassen, sondern kommt ein Mitverschulden nur dann in Betracht, wenn dieser Pflichten oder Obliegenheiten verletzt, die auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung oder nach der Verkehrsübung den Werkbesteller selbst treffen oder die er nachträglich übernommen hat.OGH 4 Ob 283/98s, 24.11.1998
- Hier: Mitverschulden 50 : 50 zwischen dem mit der Planung beauftragten Architekten bezüglich der Eigenschaften des für das Projekt vorgesehenen Materials und dem Austragnehmer, der mittels dieses Materials den Plan ausführen soll.OGH 7 Ob 533/88, 24.03.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 44.
- OGH 9 Ob 120/24y, 22.01.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 231/23h, 27.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 27/24p, 05.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 70/23i, 19.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 53/22s, 26.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 35/21i, 25.10.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 59/18g, 25.09.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 57/17s, 28.09.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 60/17k, 26.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Verlangt ein Unternehmer das Entgelt, obwohl das Werk nicht ausgeführt wurde, muss er einem Verbraucher die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart oder anderweitig verdient hat. Die Verjährungsfrist beginnt in diesem Fall zu jenem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Mitteilung objektiv möglich war.
Wird in einem Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Verbraucher vereinbart, dass Mängel zuerst in einem Schiedsgutachterverfahren festgestellt werden müssen, dann schränkt das die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers unzulässig ein. Eine solche Verpflichtung ist daher unwirksam.